BV Berg 24; Antrag auf Baugenehmigung zur Sanierung- und Aufstockung des best. Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flurnummer 1081/1 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben südlich des Kiesabbaugebietes K 8 und dem genehmigten Kiesabbau ist baurechtlich dem Außenbereich (§ 35 Abs. 2 BauGB) zuzuordnen. Eine Immissionsschutzrechtliche Beurteilung des Vorhabens aufgrund der Annäherung an das best. Kieswerk wäre im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen.
Die Zufahrt der Bestandsgarage (Abstand zum Fahrbahnrand max. 0,50 m) an der Nordwestecke des Grundstücks erfolgte bislang parallel zur Gemeindeverbindungsstraße (Zufahrt von Osten). Nunmehr soll die Garagenzufahrt auf die Nordseite verlegt werden.
Der westlichen Baunachbar (Fl. Nr. 1082 Gemarkung Kirchdorf a.Inn), hat weder als Baunachbar noch hat er die von der Bayer. Bauordnung her notwendige Abstandsflächenübernahmeerklärung (Garagenaufstockung) unterzeichnet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Dem Bauvorhaben sollte in der vorliegenden Form nicht zugestimmt werden.
Aus Sicht der Verwaltung verschlechtert sich die Verkehrssituation durch diese Maßnahme deutlich. Die Sicht auf die Straße wird durch den Einbau von „Lichtbandartigen Fenstern“ bzw. den geplanten Holzzaun auf der Ostseite (Höhe 2,0 m) entlang der Fahrbahn nicht wirklich verbessert. Die Bauherrin sollte das Garagengebäude mit Wohnräumen im Obergeschoß von der Fahrbahn abzurücken. Der geplante Holzzaun sollte zudem einen Mindestabstand zum Fahrbahnrand von 1,0 m einhalten. Bei einem Vorgespräch mit der Verwaltung dazu konnte keine Einigung erreicht werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt
Datenstand vom 09.12.2021 17:06 Uhr