BV Kirchenweg 8; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Errichtung einer Gartengerätehütte auf dem Grundstück FlNr. 33/24 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 21.03.2022 | ö | 3.3 |
Sachverhalt
Für die gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Gerätehütte wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kirchdorf Mitte (Lage außerhalb der Baugrenzen) beantragt.
Die Gerätehütte muss aber einen Mindestabstand zum Gehweg von mindestens 0,5 Meter einhalten.
Der Eigentümer des Nachbargrundstücks Fl.Nr. 33/22 hat die Bauvorlage unterzeichnet.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 03.05.2022 12:17 Uhr