BV Kirchenweg 8; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Errichtung einer Gartengerätehütte auf dem Grundstück FlNr. 33/24 Gemarkung Kirchdorf a. Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö 3.3

Sachverhalt

Für die gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Gerätehütte wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kirchdorf Mitte (Lage außerhalb der Baugrenzen) beantragt. 
Die Gerätehütte muss aber einen Mindestabstand zum Gehweg von mindestens 0,5 Meter einhalten. 
Der Eigentümer des Nachbargrundstücks Fl.Nr. 33/22 hat die Bauvorlage unterzeichnet. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu. Die Gerätehütte muss einen Mindestabstand zum Gehweg von mindestens 0,5 Meter einhalten 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.05.2022 12:17 Uhr