Änderung des Bebauungsplanes "Kirchdorf-Dobl-Machendorf" Deckblatt Nr. 3 gem. § 13a BauGB - Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteilung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö 4

Sachverhalt

Die öffentliche Auslegungsphase des geänderten Bebauungsplanes für die Teilfläche der Flurnummer 22, auf dem das neue BRK-Heim errichten werden soll, wurde am 11.01.2022 nach vierwöchiger Frist beendet. Die in diesem Zeitraum eingegangen Stellungnahmen werden im Folgenden dargelegt.
Die Darstellung ist aufgrund des Umfangs als Anlage und Bestandteil der Ladung beigefügt 
(Anlage 1 – „Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB). 
Stellungnahme, Abwägung und Beschlussvorschlag sind in der Anlage tabellarisch aufgeführt
Die angepasste Planunterlage und die Begründung sowie die schalltechnische Untersuchung und die Prüfung der freien Abströmung (Gutachten Müller-BBM) sind als Anlage im RIS eingestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abwägungsbeschlüsse wie in Anlage 1 unter Beschlussvorschlag dargestellt. 

Dabei werden folgende Änderungen/Ergänzungen beschlossen:
  • Darstellung der geplanten Zufahrten
  • Korrektur GaStellV
  • Korrektur der Lage der katholischen Pfarrkirche in Begründung
  • Ergänzung Hinweis zu Starkregenereignis
  • Ergänzung der Unterlagen: „Schalltechnischen Untersuchung zu den einwirkenden und ausgehenden Geräuschen – Bericht Nr. M166991/02“ vom 22.02.2022 vom Büro Müller-BBM GmbH aus München und „Prüfung der freien Abströmung und der ausreichenden Verdünnung – Bericht Nr. M167155/01“ vom 22.02.2022 vom Büro Müller-BBM GmbH aus München
  • Überarbeitung der Begründung hinsichtlich Schall und Hackschnitzel-Heizung
  • Festsetzung: Im Nachtzeitraum vom 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr sind auf dem Planungsgrundstück keine Kfz-Bewegungen oder Liefertätigkeiten zulässig.
  • Hinweis zur Kaminerhöhung der Hackschnitzel-Heizung
  • Die Festsetzung für die Wiesenflächen wird ergänzt.
  • Die Festsetzung für die extensive Dachbegrünung wird hinsichtlich der blütenreichen Ansaatmischung ergänzt.

Der Gemeinderat beschließt, die überarbeitete Fassung der Änderung des Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung „Kirchdorf – Dobl – Machendorf“ DB Nr. 3 vom 21.03.2022 gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und erneut die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt zu beteiligen. 
Gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird festgelegt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen zugelassen werden. Die Dauer der erneuten Auslegung und damit zugleich die Frist zur Stellungnahme wird auf 2 Wochen verkürzt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.05.2022 12:17 Uhr