Sonderinvestitionsprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Bayern (Sonderförderprogramm Sirenen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö 5

Sachverhalt

Anlass:
Der Freistaat Bayern hat Ende 2021 ein Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur, finanziert aus Bundesmitteln, aufgelegt. Das Förderprogramm umfasst die Neuerrichtung und den Ersatz von elektronischen Sirenen und Sirenensteuergeräten. Ziel ist ein Ausbau der Sirenennetze. Pro Sirene wird eine Festbetragsförderung gewährt (Dachstandort: 10.850 €, Maststandort: 17.350 €)

Da das Programm nur sehr kurz läuft und bis spätestens 23.11.2022 die Maßnahme umgesetzt sein muss, haben Verwaltung und Feuerwehr vorab mögliche Standorte abgeklärt. Ob alle Standorte umgesetzt werden können ist unklar, da z.B. für Hitzenau und Ramerding noch keine geeigneten Standorte ermittelt sind. Im Mitteilungsblatt März 2022 wurde vorab bereits die Bevölkerung gebeten, evtl. mögliche Dachstandorte zu melden. 

Standorte (maximale Anzahl):
  1. Bestehender Standort Kirchdorf Feuerwehrhaus
    Ersatz bestehender Sirenenanlage, Standort bisher Hauptstr. 5, neu Hauptstraße 19 am neuen Feuerwehrhaus. 
  2. Bestehender Standort Seibersdorf
    Ersatz bestehender Sirenenanlage am Feuerwehrgerätehaus, 
  3. Bestehender Standort Ecken
    Ersatz bestehender Sirenenanlage am Feuerwehrgerätehaus Löschzug Ecken, 
  4. Neuer Standort Sirenenanlage
    Neue Sirenenanlage auf dem Dach des Kindergartens Machendorf, 
  5. Neuer Standort Sirenenanlage
    Neue Sirenenanlage auf dem Dach des Schützenheims Ritzing, 
  6. Neuerrichtung Sirene am Standort Ortsteil Hitzenau
Standort wird geprüft. Evtl. entfällt die Sirene, wenn kein Standort gefunden wird.
  1. Neuerrichtung Sirene am Standort Ramerding
    Standort wird geprüft. Evtl. entfällt die Sirene, wenn kein Standort gefunden wird.

Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn:
Die Regierung von Niederbayern hat mit Bescheid vom 4.2.2022 die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt. Das Förderrisiko liegt jedoch bei der Gemeinde, solange kein Zuwendungsbescheid vorliegt. 

Weiteres Vorgehen / Stellungnahme der Verwaltung:
Das Förderprogramm ist sehr zu begrüßen. Zum einen können die bestehenden Standorte ertüchtigt und erneuert werden. Zum anderen ist eine maßvolle Ausweitung der bisherigen Standorte sinnvoll. Aufgrund der sehr engen Zeitschiene wird vorgeschlagen umgehend Gespräche mit einer Fachfirma zur Vorbereitung der Vergabe aufzunehmen. 
Nach derzeitigen Schätzungen ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Kosten im Rahmen der Festbetragsförderung abgedeckt werden kann. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe vorzubereiten und beschließt die Standorte 1 – 7 umzusetzen. Die Umsetzung der Standorte 6 (Hitzenau) und 7 (Ramerding) soll nur umgesetzt werden, wenn ein passender Standort gefunden wird. Beim Standort 5, Dach des Schützenheims Ritzing, wird der Pächter (Vorstand des Vereins Bräuhausschützen Ritzing) in das weitere Verfahren miteinbezogen.    

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.05.2022 12:17 Uhr