TZ 11 Bei der Gewährung von Stundungen hätte die Gemeinde die gesetzlichen Vorgaben zu beachten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö 6.8

Sachverhalt

  1. Prüfung der erheblichen Härte
Stellungnahme der Verwaltung: 
Bei jeder Anfrage zur Stundung wird dem Schuldner ein Fragebogen übertragen (Vorlage BKPV). Hier müssen Angaben zu den Einkommens- und Besitzverhältnissen gemacht werden. Ebenso muss erläutert werden, warum eine fristgerechte Zahlung nicht möglich ist. Der Antrag muss unterschrieben an die Gemeindeverwaltung zurückgegeben werden. 

  1. Einhaltung der Wertgrenzen nach Dienstanweisung 
Stellungnahme der Verwaltung:
Es wird immer auf eine kompetenzgerechte Genehmigung des zuständigen Gremiums geachtet. Bei den geprüften Fällen handelt es sich um „Altfälle“ welche zum Teil mündlich vom jeweiligen Sachgebiet zugesagt wurden. Auf eine korrekte Einhaltung wird künftig geachtet. 

  1. Erhebung von Stundungszinsen
Stellungnahme der Verwaltung: 
Stundungszinsen werden künftig immer erhoben 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.05.2022 12:17 Uhr