Kommunale Zweckvereinbarung zum Neubau der interkommunalen Geh- und Radwegverbindung zwischen den Gemeinden Julbach und Kirchdorf a. Inn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinden Julbach und Kirchdorf a. Inn beabsichtigen den Abschluss einer kommunalen Zweckvereinbarung zum Neubau der interkommunalen Geh- und Radwegverbindung.
- Zweck ist der Neubau einer kreuzungsfreien interkommunalen Geh- und Radwegverbindung mit Unterführung an der Kreisstraße PAN 26 zwischen Bier- und Sonnenstraße.
- Die Gemeinde Kirchdorf a. Inn tritt dabei als Bauherr und Zuwendungsempfänger auf.
- Die tatsächlich anfallenden Kosten werden nach Schlussrechnung und Abzug der staatlichen Förderung im Verhältnis 1/3 auf die Gemeinde Julbach und 2/3 auf die Gemeinde Kirchdorf a. Inn verteilt.
Die Zweckvereinbarung ist zwischen den Gemeinden vorabgestimmt. Der Entwurf der Zweckvereinbarung ist im RIS eingestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister Johann Springer zur Unterzeichnung der kommunalen Zweckvereinbarung zum Neubau der interkommunalen Geh- und Radwegverbindung zwischen den Gemeinden Julbach und Kirchdorf a. Inn.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 25.05.2022 11:59 Uhr