BV Bierstr. 34; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines EFH mit Garage auf dem Grundstück Flurnummer 1184/Teilfläche Gemarkung Kirchdorf a.Inn;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2022 ö 5.6

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchdorf-West“ (rechtskräftig seit 1979) mit Satteldach und der Bauweise E + I entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Abweichend zum Bebauungsplan wurde die Firstrichtung auf Nord-Süd (statt Ost-West lt. Bebauungsplan) gedreht. Die Grundstückszufahrt wurde in Richtung Norden verschoben. 
Maßgabe:
Bestehende Sparten müssen erhalten bleiben. Falls Änderungen an der Erschließungsanlage aufgrund Abweichungen vom Bebauungsplan notwendig werden, sind diese vom Bauherrn zu übernehmen.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag unter folgender Maßgabe zu. 
Bestehende Sparten müssen erhalten bleiben. Falls Änderungen an der Erschließungsanlage notwendig werden, sind diese vom Bauherrn zu übernehmen.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.07.2022 08:56 Uhr