Änderung Planungsumgriff für den Erweiterungsneubau Gymnasium


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Gemeinderatssitzung, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 12.03.2019 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Im Rahmen der umfassenden Informationen zur vorgezogenen Baufeldvorbereitung zum Neubau des Gymnasiums wurde aus der Bevölkerung intensiv der Wunsch nach einem Erhalt des „Wäldchens“ südlich der Grund- und Mittelschule artikuliert. Alle am Planungsprozess bisher Beteiligten teilen dieses Ziel und haben sich bereits in 2018 umfassend mit den daraus resultierenden Fragestellungen befasst. Nachfolgend die Fakten:
  • Der Wettbewerbsentwurf zum Neubau sah ein Heranrücken der Turnhalle an den Wall sowie dessen Nutzung als Tribüne für die dahinter liegenden Sportflächen vor. Dieser Vorschlag ist technisch nicht umsetzbar.
  • Eine Verschiebung des Hauptgebäudes nach Süden würde die Durchbindung der Heimstettener Straße zu dicht an die Siedlung im Süden heranrücken, würde den Ost-West-Grünzug tangieren, eine Häuserschlucht zwischen Gymnasium und Seniorenzentrum entstehen lassen und zu Immissionsproblemen führen.
  • Eine Verschiebung nur der Turnhalle nach Süden würde den Pausenhof enorm verkleinern und zu erheblichen Platzproblemen für die Schulfamilie führen.
  • Der teilweise Entfall von Wall und Wald wurde demnach in den Sitzungen vom 05.03.2018 und 08.05.2018 öffentlich erläutert und beschlossen. Dabei soll der bisherige Ost-West-Wald künftig zu einem Nord-Süd-Wald neu entwickelt werden.

Auf dem bisher für das Gymnasium mit Freiflächen und Sportanlagen zur Verfügung gestellten Areal ist ein zusätzlicher Erhalt des Baumbestandes nicht möglich.
Zur Verdeutlichung nachstehend die Sportflächen, die abgebildet werden müssen:
Rasenspielfeld mit 60 m x 90 m
Zwei Allwetterplätze mit je 28 m x 44 m
Vier Laufbahnen a 1,22 m x 130 m
Zwei Kugelstoßanlagen mit je 15 m x 24 m
Zwei Beachvolleyballfelder mit je 16 m x 25 m
Die Kugelstoßanlagen sind in die Beachvolleyballplätze integriert, um eine bestmögliche Ausnutzung der vorhandenen Fläche zu ermöglichen. Das geplante Flächenkonzept liegt sogar unter der Empfehlung, die die Regierung von Oberbayern standardmäßig für Gymnasien in der Größenordnung vorsieht und fördert.

Um aber dem nachvollziehbaren Bürgerwunsch nachkommen zu können, hat sich das gesamte Planungsteam auf ausdrückliche Veranlassung des Ersten Bürgermeisters hin nochmals detailliert mit dem zusätzlichen Erhalt des heutigen Baumbestandes im künftigen Schulgelände befasst. Im Ergebnis erscheint eine gruppenweise Integration von Teilen des Baumbestandes in das Schulgelände auf einer Breite von rund 40 Metern zusätzlich möglich (siehe Skizze, überlagert mit bisheriger Planung ohne exakte Bemaßung). Dies vorbehaltlich der Anforderungen aus der Schulfamilie bezüglich Aufsichtspflicht, Durchlässigkeit und Sicherheit  sowie einer konkreten Baumbegutachtung. Für eine weitergehende Teilüberplanung muss dafür allerdings das Areal, welches für den Neubau seitens der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird, nach Norden und nach Westen hin flexibilisiert und erweitert werden. Gleichzeitig ist zu gewährleisten, dass die Änderungen keinen Zeitverzug für den dringend notwendigen Neubau auslösen. Zudem schafft die Gestaltung dieser Teilfläche innerhalb des Schulgeländes eine Vorfestlegung im Hinblick auf dessen Fortführung bzgl. des Waldstücks außerhalb, also für Park und Landesgartenschau. Diese Maßgabe wäre im weiteren Planungsprozess dann auch im Auslobungstext des Wettbewerbs anzupassen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die nördliche und westliche Planungsgrenze für den Neubau des Gymnasiums zu öffnen, um einen zusätzlichen Teilerhalt des heutigen Baumbestandes zu ermöglichen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die nördliche und westliche Planungsgrenze für den Neubau des Gymnasiums zu öffnen, um einen zusätzlichen Teilerhalt des heutigen Baumbestandes zu ermöglichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Dokumente
190222_397_GKEN_LPH2-DIN A1 1_500_0001 Bemaßung Wäldchen (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 07:49 Uhr