Genehmigung Grundzustimmungserklärung (Regelungsbedarf städtebaulicher Vertrag); Errichtung Wohnanlage bis 79 Wohneinheiten, Am Werbering, Fl.Nr. 165/14 der Gemarkung Heimstetten (Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans)


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Gemeinderatssitzung, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 12.03.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderats vom 04.02.2019 wurde ein erster Entwurf zur Grundzustimmung zum Bebauungsplan Nr. 25/H unter TOP 9 vorgestellt. Daraus resultierende Verbesserungsvorschläge wurden, wie beauftragt, zwischenzeitlich in den Vertrag eingearbeitet. Der Vertrag wurde bereits vom Planwerber sowie vom Ersten Bürgermeister, unter dem Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung durch den Gemeinderat, unterschrieben.

Beschlussvorschlag

Der Vertrag zur Grundzustimmung vom 15.02.2019, zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 25/H, wird nachträglich vollumfänglich genehmigt.

Beschluss

Der Vertrag zur Grundzustimmung vom 15.02.2019, zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 25/H, wird nachträglich vollumfänglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
190221_Grundzustimmungserklärung_Fauth_unterschrieben (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 07:49 Uhr