Bebauungsplan Nr. 25/H „östlich der Weißenfelder Straße und südlich der Feldkirchener Straße"; Aufstellungsbeschluss - vertagt von Gemeinderat vom 04.02.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Gemeinderatssitzung, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 12.03.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Aufgrund der zurückliegenden Verhandlungen über eine Bebauung, zu der bereits am 26.05.2004 ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wurde, handelt es sich um einen „Altfall“ im Sinne der Verfahrensgrundsätze der Sozialgerechten Bodennutzung der Gemeinde Kirchheim. Seit dieser Zeit wurden immer wieder Planungen angestrebt und versucht, das Bauleitplanverfahren voranzutreiben. Eine endgültige Einigung konnte nicht erzielt werden. Zuletzt wurde 2015 ein Planentwurf erarbeitet, welcher sich aber durch die Art der Bebauung und die angrenzenden Gewerbeflächen innerhalb eines Bebauungsplans als nicht realisierbar herausstellte. Daher wurde in Gesprächen mit der Gemeinde, Verwaltung und dem Grundstückseigentümer die Einigung erzielt, das bisherige Verfahren einzustellen und eine neue Planung anzustreben. Die Art der Bebauung wurde auf die aktuellen Bedarfe der Gemeinde Kirchheim angepasst. Die Einstellung des bisherigen Verfahrens Bebauungsplan Nr. 26/H erfolgt nach Aufstellungsbeschluss in einer der nächsten Sitzungen. Die Erschließungsstichstraße rückseitig der bestehenden Bebauung am Tannenweg war bereits beim vorherigen Verfahren und im städtebaulichen Vertrag vom 26.05.2004 wesentlicher Bestandteil und Ziel der Planung. Mittel- bis langfristig soll bzw. muss die Erschließung für den Tannenweg voraussichtlich von der jetzigen Rückseite der Grundstücke erfolgen.
Vorkonzepte wurden bereits in den letzten Sitzungen vorgestellt.

Aus diesem Grund wird mit Schreiben vom 28.11.2018 der Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 165/14 Gemarkung Kirchheim die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf seinem Grundstück beantragt. Mit dem Bebauungsplan sollen bis zu 79 Wohneinheiten entstehen sowie die rückseitige Erschließung für die Wohnbebauung am Tannenweg hergestellt und gesichert werden. Dies ist erforderlich, weil die jetzige Erschließung des Tannenwegs über einen Privatweg erfolgt, welcher mittelfristig entfallen könnte. In diesem Fall wäre die Erschließung des Tannenwegs nicht mehr gesichert. Dem soll entgegengewirkt werden. Die Überlassung der Erschließungsstichstraße wurde bereits im städtebaulichen Vertrag vom 26.05.2004 vereinbart. Der Planwerber erklärt sich zu einem preisreduzierten Wohnungsbau bereit. Details können der beigefügten Grundzustimmungserklärung entnommen werden.

Das Grundstück eignet sich aufgrund seiner Größe und Lage sehr gut für eine Nachverdichtung, da sonst bereits von allen Seiten bebaute Grundstücke liegen. Eine Erschließung erfolgt über die Straße „Am Werbering“.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren.

Der Planfertiger sowie ggf. erforderliche Gutachter werden vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten gemäß der Grundzustimmungserklärung beauftragt. Der Gemeinde Kirchheim fallen keine Kosten an.
Die Grundzustimmungserklärung liegt dem Gemeinderat unter TOP 6 der Tagesordnung zu dieser Sitzung vor und wurde behandelt.

Kirchheim, 28.02.2019  Müller

Beschlussvorschlag

1. Für eine geordnete Bebauung sowie der zukünftigen rückseitigen Erschließung des Tannenwegs besteht ein städtebauliches Erfordernis i. S. d. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten und vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25/H für das Gebiet „östlich der Weißenfelder Straße und südlich der Feldkirchener Straße“ (§ 30 Abs. 1 Baugesetzbuch). Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren.

2. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 25/H umfasst entsprechend des beigefügten Lageplans das Grundstück Fl.Nr. 165/14 der Gemarkung Heimstetten.
Das Bauvorhaben wird umgrenzt:
  • Im Norden von der bestehenden Wohnbebauung am Tannenweg neben der Bahnlinie
  • Im Osten vom Weg mit der Fl.Nr. 164/1 der Gemarkung Heimstetten
  • Im Süden von der bestehenden Gewerbebebauung
  • Im Westen von der Straße „Am Werbering“

3. Planungsanlass und -ziele des Bebauungsplans:
Der Antrag des Grundstückseigentümers vom 29.11.2018 sowie die im Folgenden genannten Ziele werden seitens der Gemeinde Kirchheim befürwortet und gebilligt. Ziel ist die städtebaulich sinnvolle Strukturierung der bis zu 79 geplanten Wohneinheiten mit preisreduziertem Wohnungsbau und die langfristige Sicherung der Erschließung der bestehenden Wohnbebauung am Tannenweg, weil die jetzige Erschließung des Tannenwegs über einen Privatweg erfolgt, welcher im mittelfristig entfallen könnte. Zudem soll die bestehende umliegende Gewerbenutzung nicht eingeschränkt werden.

4. Der Planfertiger sowie ggf. erforderliche Gutachter werden vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten gemäß der beigefügten Grundzustimmungserklärung beauftragt. Der Gemeinde Kirchheim fallen keine Kosten an.

Beschluss 1

1. Für eine geordnete Bebauung sowie der zukünftigen rückseitigen Erschließung des Tannenwegs besteht ein städtebauliches Erfordernis i. S. d. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten und vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25/H für das Gebiet „östlich der Weißenfelder Straße und südlich der Feldkirchener Straße“ (§ 30 Abs. 1 Baugesetzbuch). Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren.


2. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 25/H umfasst entsprechend des beigefügten Lageplans das Grundstück Fl.Nr. 165/14 der Gemarkung Heimstetten.
Das Bauvorhaben wird umgrenzt:
  • Im Norden von der bestehenden Wohnbebauung am Tannenweg neben der Bahnlinie
  • Im Osten vom Weg mit der Fl.Nr. 164/1 der Gemarkung Heimstetten
  • Im Süden von der bestehenden Gewerbebebauung
  • Im Westen von der Straße „Am Werbering“


3. Planungsanlass und -ziele des Bebauungsplans:
Der Antrag des Grundstückseigentümers vom 29.11.2018 sowie die im Folgenden genannten Ziele werden seitens der Gemeinde Kirchheim befürwortet und gebilligt. Ziel ist die städtebaulich sinnvolle Strukturierung von Wohneinheiten mit preisreduziertem Wohnungsbau und die langfristige Sicherung der Erschließung der bestehenden Wohnbebauung am Tannenweg, weil die jetzige Erschließung des Tannenwegs über einen Privatweg erfolgt, welcher mittelfristig entfallen könnte. Zudem soll die bestehende umliegende Gewerbenutzung nicht eingeschränkt werden.


4. Der Planfertiger sowie ggf. erforderliche Gutachter werden vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten gemäß der beigefügten Grundzustimmungserklärung beauftragt. Der Gemeinde Kirchheim fallen keine Kosten an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

5. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern eine Baurechtsmehrung der bebauten Grundstücke im nördlichen Bereich (Tannenweg) im Zuge der Bebauungsplanaufstellung bzw. im Zuge der Aufstellung eines eigenen Bebauungsplans möglich erscheint.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

Dokumente
Antrag B-Plan Nr. 25 "östlich der Weißenfelder Straße und südlich der Feldkirchener Straße" und Bebauungskonzept (.pdf)
B-Plan Nr. 25 - östlichen der Weißenfelder Straße und südlich der Feldkirchener Straße - Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 07:49 Uhr