Bebauungsplan Nr. 14/K „Innovations-Quartier nördlich der Florianstraße, östlich und westlich der Merowingerstraße“– Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Gemeinderatssitzung, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 12.03.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Eigentümer der Flurnummern 176, 176/1, 190/22 191, 191/3 und 191/6 der Gemarkung Kirchheim sowie auch die Gemeinde Kirchheim streben die Umnutzung der besagten Flurnummern an. Ein städtebauliches Konzept, welches die angestrebten städtebaulichen sowie planerischen Grundzüge beinhaltet und grob abbildet, ist gerade in finaler Bearbeitung. Dieses wird dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.

Die Grundidee der Aufwertung des Gesamtareals zwischen Erdinger Straße und Florianstraße (siehe Plan „langfristiges Entwicklungsgebiet“) wurde seitens der Verwaltung bereits mehrfach vorgestellt und ist bekannt. Notwendigkeit hierfür resultiert aus dem Spannungsfeld zwischen vorhandenen, hochwertigen Technologieunternehmen und brachliegenden Flächen respektive renovierungsbedürftigen Gebäude strukturen. Ansatz der Gemeindeverwaltung ist die Schaffung eines attraktiven Umfelds, um die vorhandenen Technologieunternehmen am Standort zu halten, diese zielgerichtet zu ergänzen sowie weitere, wichtige Sekundärstrukturen für Unternehmen wie Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Größe des vorgesehenen Entwicklungsgebiets ist es notwendig, die strukturellen Änderungen in mehreren Schritten durchzuführen. Eine Entwicklung des Gesamtareals in einem Verfahren ist aufgrund der Heterogenität des Gebiets, der unterschiedlichen Interessenslagen der vielen verschiedenen Eigentümer sowie weiterer Faktoren wie etwa Laufzeiten von vorhandenen Mietverträgen, nicht zielführend.

Das von der Verwaltung für den ersten Schritt als geeignet identifiziertes Teilareal betrifft die Fläche zwischen der Oskar-von-Miller Straße, und der Merowinger Straße (inkl. Überhang, siehe Plan „Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss“). Gründe hierfür liegen im weit fortgeschrittenen Planungsstand der Eigentümer zur Entwicklung ihrer jeweiligen Grundstücke sowie weiterer Opportunitäten (Auslaufen von Mietverträgen), welche so genutzt werden können. Das Areal zwischen Merowinger Straße und Fraunhoferstraße ist derzeit von einer großflächigen Nutzung, primär für die Lagerung von Baumaschinen und Baumaterial, geprägt. Momentan besteht demnach eine sehr geringe Verdichtung. In Relation zum Flächenverbrauch findet eine vergleichsweise niedrige Wertschöpfung auf dem Areal statt und nur wenige Mitarbeiter werden beschäftigt. Für das Teilareal westlich der Merowinger Straße besteht bereits eine detaillierte Planung seitens der Eigentümer, sodass eine direkte Integration in den Gesamtumgriff naheliegt und organisatorisch leicht abbildbar ist. Die Flächen an der Oskar-von-Miller Straße, welche derzeit als Tankstelle bzw. für ein Schnellrestaurant genutzt werden, wurden bewusst für diesen ersten Schritt ausgeklammert. Zum einen, weil eine Änderung der bestehenden Nutzungsarten nicht absehbar ist, zum andern weil aufgrund der Besonderheiten der Nutzungen erheblicher Verwaltungsaufwand (Gefahrgutgutachten, Lärmschutzgutachten etc.) notwendig wäre und dies den Prozess unnötig verzögern würde.
Im Zuge dieses Bauleitplanverfahrens soll nun die Nachfolgenutzung für das Gesamtareal definiert werden. Ziel der Gemeinde ist es hierbei, in enger Abstimmung mit den Eigentümern, ein modernes Wohn- und Arbeitsquartier zu schaffen. Hierbei vorgesehen ist eine Mischung aus emissionsarmen Gewerbeflächen für verschiedenste Nutzungsarten, bezahlbarem Wohnraum u. a. für die im Quartier tätigen Mitarbeiter/innen sowie komplementäre Angebote im Bereich Dienstleistung, Handel und Freizeit. Also multifunktionale Nutzungen in einem Quartier mit relativ hoher Verdichtung zusammengefasst. Aus Makrosicht soll das neue Quartier das bestehende, hochwertige Gewerbeareal „Liebigstraße“ sinnvoll ergänzen und weiterführen sowie auch zur weiteren Vitalisierung des Ortskerns Kirchheim beitragen. Hierbei zu berücksichtigen sind entsprechende Wegeverbindungen, funktionale Verknüpfungen sowie der Verzicht auf konkurrierende Angebote. In Summe ist die derzeitige Planung sehr dafür geeignet, hochwertiges Gewerbe anzusiedeln, dringend benötigten Wohnraum für Mitarbeiter/innen und Bevölkerung zur schaffen sowie weitere wichtige Angebote für Kirchheim zur Verfügung zu stellen.

Der aktuell vorgesehene Geltungsbereich ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Plananpassungen können im weiteren Verfahrensverlauf erfolgen.

Kirchheim, 07.03.2019, Müller/Schock

Beschlussvorschlag

  1. Für eine Überplanung der Grundstücke besteht ein städtebauliches Erfordernis i. S. d. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14/K „Quartier nördlich der Florianstraße, östlich und westlich der Merowingerstraße“.
  2. Planungsziel ist die Schaffung eines modernen Wohn- und Arbeitsquartiers. Dabei vorgesehen ist eine Mischung aus emissionsarmen Gewerbeflächen für verschiedenste Nutzungsarten, Wohnraum sowie komplementäre Angebote im Bereich Dienstleistung, Handel und Freizeit.

Beschluss

  1. Für eine Überplanung der Grundstücke besteht ein städtebauliches Erfordernis i. S. d. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14/K „Quartier nördlich der Florianstraße, östlich und westlich der Merowingerstraße“.
  2. Planungsziel ist die Schaffung eines modernen Wohn- und Arbeitsquartiers. Dabei vorgesehen ist eine Mischung aus emissionsarmen Gewerbeflächen für verschiedenste Nutzungsarten, Wohnraum sowie komplementäre Angebote im Bereich Dienstleistung, Handel und Freizeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Dokumente
B-Plan 14-K Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss (.pdf)
Langfristiges städtebauliches Entwicklungsgebiet (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 07:49 Uhr