Europawahl 2019 - Entschädigung der Wahlhelfer


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Gemeinderatssitzung, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 12.03.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Folgende Entschädigungen wurden vom Gemeinderat jeweils für die letzten Europawahlen beschlossen:
Europawahl 2009:        75,00 € für die Wahlhelfer die keine Dienstbefreiung bekommen haben
                                   50,00 € für Mitarbeiter der Verwaltung sowie einen Tag Dienstbefreiung -
                       gleiches galt auch für Wahlhelfer, die von ihrem Arbeitgeber einen Tag frei
                       bekommen haben.
Europawahl 2014:        75,00 € für die Wahlhelfer die keine Dienstbefreiung bekommen haben
                       50,00 € für Mitarbeiter der Verwaltung sowie einen Tag Dienstbefreiung -
                       gleiches galt auch für Wahlhelfer, die von ihrem Arbeitgeber einen Tag frei
                                   bekommen haben.

Wie sicherlich bekannt ist, findet am 26. Mai 2019 die Europawahl mit evtl. Volksentscheid statt.
Da es immer schwieriger wird, genügend geeignete Wahlhelfer zu finden, ist es besonders wichtig diese angemessen zu entschädigen. Die Wahlhelfer sind am Wahlsonntag ca. acht bis neun Stunden ehrenamtlich im Einsatz. Die Wahlhelfer werden ganztätig in den Wahllokalen mit Brotzeit und Getränken versorgt.
Um wieder einen gewissen Anreiz zu schaffen, wird vorgeschlagen die Wahlhelfer genauso wie zur Europawahl 2009 und 2014 zu entschädigen.
Die Überstunden, die für die Wahl in den entsprechenden Abteilungen (Einwohnermeldeamt, Wahlamt, EDV, Bauhof, Hausmeister) anfallen, sind als angeordnete Überstunden zu sehen und werden entsprechend abgegolten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Wahlhelfer, wie zur Europawahl 2009 und 2014, mit 75,00 €
(für nicht Gemeindebedienstete, die von ihrem Arbeitgeber keinen Tag frei bekommen) und 50,00 € (für Mitarbeiter der Verwaltung und externe Wahlhelfer, die von ihrem Arbeitgeber einen Tag frei erhalten) zu entschädigen.
Die Mitarbeiter der Verwaltung aus den Abteilungen Einwohnermeldeamt, Wahlamt, EDV, Bauhof und die Hausmeister der Schulen, die am Wahlsonntag im Einsatz sind, erhalten ebenfalls eine Entschädigung in Höhe von 50,- € pro Person, sowie die geleisteten Stunden.
Zusätzlich erhalten Gemeindebedienstete aus anderen Bereichen, die am Wahltag im Einsatz sind einen Tag Dienstbefreiung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Wahlhelfer, wie zur Europawahl 2009 und 2014, mit 90,00 €
(für nicht Gemeindebedienstete, die von ihrem Arbeitgeber keinen Tag frei bekommen) und 60,00 € (für Mitarbeiter der Verwaltung und externe Wahlhelfer, die von ihrem Arbeitgeber einen Tag frei erhalten) zu entschädigen.
Die Mitarbeiter der Verwaltung aus den Abteilungen Einwohnermeldeamt, Wahlamt, EDV, Bauhof und die Hausmeister der Schulen, die am Wahlsonntag im Einsatz sind, erhalten ebenfalls eine Entschädigung in Höhe von 6 0,- € pro Person, sowie die geleisteten Stunden.
Zusätzlich erhalten Gemeindebedienstete aus anderen Bereichen, die am Wahltag im Einsatz sind einen Tag Dienstbefreiung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.09.2020 07:49 Uhr