Erweiterungsneubau Gymnasium - Mehrkosten Freianlagen durch außerschulische Nutzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Gemeinderatssitzung, 01.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 01.07.2019 ö beschließend 2.3
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 1.2
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Gemeinderatssitzung 27.01.2020 ö beschließend 1.5

Sachverhalt

Die Freianlagenplanung für den Erweiterungsbau Gymnasium Kirchheim des Zweckverbandes Staatliche weiterführende Schulen im Osten des Landkreises München ist auf den schulischen Bedarf ausgerichtet. Die Gemeinde hat die Nachfrage der außerschulischen Nutzung des Fußballfeldes durch die ansässigen Vereine prüfen lassen.
Gemäß der Rückmeldung der Vorstände von KSC und SVH kann die derzeitige Nachfrage durch die vorhandenen Spielfelder in der Gemeinde nicht gedeckt werden. Die Umsetzung des Fußballfeldes auf der Fläche des zukünftigen Gymnasiums ist als Kunstrasen mit Flutlichtanlage für die ganzjährige Nutzungsoption anzustreben.
Die hierbei anfallenden Zusatzkosten werden nicht durch den Zweckverband getragen. Es geht um folgende Positionen:

  1. Kunstrasen
Für den Schulbetrieb ist ein Naturrasen (unter 800 Std. Nutzung pro Jahr) ausreichend. Bedingt durch die ganzjährige Vereinsnutzung werden die 800 Std. pro Jahr deutlich überschritten.

Mehrkosten: ca. 255.550 €

  1. Luftlichtanlage
Für die außerschulische Nutzung ist eine Flutlichtanlage vorzusehen.

Mehrkosten: ca. 157.910 €

  1. Gerätehaus
Zur Unterbringung von Trainingsequipment ist ein extern zugängliches Gerätehaus zu planen.

Mehrkosten: ca. 20.000 €

Durch die außerschulische Nutzung der Sportflächen des Gymnasiums fallen insg. 433.460
€ (vgl. Anlage) an.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München beschließt die außerschulische Nutzung der Freiflächen des Erweiterungsbaus Gymnasium zu ermöglichen und gibt das Budget von 433.460 € für die Herstellung der hierfür notwendigen Anlagen (Kunstrasen, Flutlichtanlage und Gerätehaus) frei.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Bisher sind weder im Haushaltsplan 2019 noch in der künftigen Finanzplanung finanzielle Mittel mit entsprechender Finanzierungsdarstellung für diese Investition vorgesehen.
Br 14.06.19

Diskussionsverlauf

Wortmeldung von GRM Keck:
Die Anlegung eines Kunstrasens sollte unter dem Vorbehalt gestellt werden, ob die Einrichtung einer Flutlichtanlage möglich ist. Wenn keine Flutlichtanlage möglich ist, ergibt ein Kunstrasen keinen Sinn. GRM Keck schlägt vor den Beschlussvorschlag mit diesem Vorbehalt zu ergänzen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München beschließt die außerschulische Nutzung der Freiflächen des Erweiterungsbaus Gymnasium zu ermöglichen und gibt das Budget von 433.460 € für die Herstellung der hierfür notwendigen Anlagen (Kunstrasen, Flutlichtanlage und Gerätehaus) frei, sofern eine Flutlichtanlage realisierbar ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 8

Dokumente
Anlage 2_Kosten externer Finanzierungsbereiche (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 08:26 Uhr