Genehmigung Rechtsverordnung Sonntagsöffnung Räterfest 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Gemeinderatssitzung, 01.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 01.07.2019 ö beschließend 14

Sachverhalt

Die Fritz Humplmayr Hausverwaltungen hat mit Schreiben vom 31. Januar 2019 um die Genehmigung der geplanten Sonntagsöffnung während des stattfindenden Jahrmarkts „Räterfest 2019 “ am -13. Oktober 2019 gebeten.
Die Sonntagsöffnungen werden seit mehreren Jahren vom Gemeinderat genehmigt. An den gesetzlichen Grundlagen hat sich nichts verändert. Das Gesetz über den Ladenschluss (LadSchlG) eröffnet in § 14 Absatz 1 die Möglichkeit, an bis zu vier Sonntagen (mit Ausnahme im Dezember, § 14 Absatz 3 LadSchlG) eine Geschäftsöffnung durch eine Rechtsverordnung zuzulassen. Zuständig für den Erlass der Rechtsverordnung ist gemäß § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) die örtlich zuständige Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben ist zudem, dass diese Sonntage nur im Zusammenhang mit festgesetzten Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen stehen müssen.
Die Vorschriften zum Erlass einer Ausnahme nach § 14 LadSchlG erfordern v.a. das Vorhandensein eines beträchtlichen Besucherstroms, wobei die Besucherströme aufgrund des Marktes und nicht von der Sonntagsöffnung angezogen werden müssen. Der Jahrmarkt „Räterfest“ im Räter Einkaufs Zentrum zieht einen beträchtlichen Besucherstrom an. Der Jahrmarkt „Räterfest“ findet jährlich – nunmehr zum 32. Mal in Folge – statt, er ist etabliert bzw. für verschiedene Altersgruppen bereits gemeindliche Tradition. Der Jahrmarkt „Räterfest“ ist wesentlicher Bestandteil des jährlichen, gemeindlichen Gemeinschaftswesens und trägt zur Förderung des sozialen und kulturellen Wohls der Gemeindebürger bei. Der Jahrmarkt „Räterfest“ verfügt über besondere Attraktivität und eine herausragende Anziehungskraft, sowohl durch die in der Jahreszeit bedeutsamen Marktstände als auch durch das begleitende Unterhaltungsprogramm (Schiffsschaukel, Dampfeisenbahn, Kinder-Verkehrstraining, Kasperltheater, Schießstände, Kinderschminken, Fahrgeschäfte). Der Besucherstrom des Jahrmarktes „Räterfest“ bietet Anlass für die Ladenöffnungen. Eine „werktägliche Prägung“ der Ladenöffnungen ist ausgeschlossen. Nur eine untergeordnete Anzahl der Läden öffnet. Das Verhältnis der von der Öffnung umfassten Ladenflächen ist im Vergleich zur Fläche des Jahrmarktes „Räterfest“ gering.
Vor Erlass einer Rechtsverordnung sind die örtlichen Kirchen (katholische und evangelische), der Handelsverband Bayern e.V., die Gewerkschaft, die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, die Handwerkskammer für München und Oberbayern, sowie das Landratsamt München anzuhören.
Die Gewerkschaft ver.di hat bei Erlass von Rechtsverordnungen der Gemeinde Kirchheim b. München zu den Sonntagsöffnungen vereinzelt mit Klagen gedroht, bisher jedoch noch nicht eingereicht. Sie hat gegen den Erlass von Rechtsverordnungen anderer Kommunen zum Teil erfolgreich geklagt. Es wird auch im Jahr 2019 vor Erlass der Rechtsverordnung eine ordnungsgemäße Anhörung erfolgen.

In der Regel sind in allen drei Kirchen die Gottesdienste bis 12:00 Uhr beendet. Die Öffnungszeiten sollen laut Gesetz außerhalb der Zeiten der Hauptgottesdienste liegen und dürfen fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten. In der Rechtsverordnung wurden daher die Öffnungszeiten auf 12:00 bis 17:00 Uhr festgesetzt.
Der Veranstalter braucht frühzeitig die grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderates zu den geöffneten Geschäften, um die vertraglichen Planungen für den Markt vorantreiben zu können. Das Landratsamt München verlangt weiterhin für jeden einzelnen Fall den Erlass einer eigenen Rechtsverordnung.
Unter Bezugnahme auf das Normenkontrollverfahren des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 (Az.: 8 CN 2.14 – GewArch 2016, S. 154 ff) hat der Antragsteller für das „Räterfest 2019“ nachstehenden Prognosen angestellt:
  1. Prognose über den zu erwartenden Besucherstrom zum Markt:
    ca. 12.000 bis 15.000 Besucher

  2. Prognose über den Besucherstrom welche die Veranstaltung ausschließlich oder
    überwiegend aufgrund der Ladenöffnung aufsuchen werden:
    ca. 800 bis 1.200 Kunden

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München beschließt die beigefügte Rechtsverordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses im Rahmen des im Räterzentrum in Kirchheim b. München, Gemeindeteil Heimstetten stattfindenden Marktes „Räterfest 2019“ am 13. Oktober 2019.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München beschließt die beigefügte Rechtsverordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses im Rahmen des im Räterzentrum in Kirchheim b. München, Gemeindeteil Heimstetten stattfindenden Marktes „Räterfest 2019“ am 13. Oktober 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Dokumente
Anträge auf Sonntagsöffnungen im REZ (.pdf)
Lageplan zur RVO (.pdf)
RVO Räterfest 2019 - Text (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 08:26 Uhr