Antrag auf Fällung eines Baumes, Teufelsäckerstraße 2 - 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 08.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 08.07.2019 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Beantragt wird die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, die für die Fällung einer Hainbuche auf dem Grundstück Fl.Nr. 113/134 der Gemarkung Heimstetten, im Garten des Mehrfamilienhauses Teufelsäckerstraße 2 und 4, erforderlich wird.

Der Anlage dieser Sitzungsvorlage sind ein Lageplan, Fotos, ein Planzeichnungsausschnitt des Bebauungsplans und die Stellungnahme des Umweltamts beigefügt.

Die Zulässigkeit des Vorhabens ist auf der Grundlage des der § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 36 H befindet.

Die Begründung der Antragsteller sowie die Beurteilung des Umweltamtes können der Anlage dieser Sitzungsvorlage entnommen werden.

Die Bauverwaltung schließt sich der Meinung des Umweltamtes an. Einer unbegründeten Fällung eines erhaltenswerten Baumes kann nicht zugestimmt werden. Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 36 H wird nicht erteilt.

H. Mayer, Kirchheim, der 28.06.2019

Beschlussvorschlag

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 36 H wegen der Fällung einer Hainbuche, die in der Grünordnung des Bebauungsplans durch Planzeichen als „bestehender und zu erhaltender Baum“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 113/134 der Gemarkung Heimstetten, im Garten des Mehrfamilienhauses Teufelsäckerstraße 2 und 4 festgesetzt ist, wird gemäß Sachvortrag nicht erteilt.

Beschluss

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 36 H wegen der Fällung einer Hainbuche, die in der Grünordnung des Bebauungsplans durch Planzeichen als „bestehender und zu erhaltender Baum“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 113/134 der Gemarkung Heimstetten, im Garten des Mehrfamilienhauses Teufelsäckerstraße 2 und 4 festgesetzt ist, wird gemäß Sachvortrag nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
ohne GRM Glasl, ohne GRM Holz

Dokumente
2019-06-28, Luftbildisometrie für Anlage zur Beschlussvorlage BIUA vom 08.07.2019, 19/32, Fällung eines Baumes, Teufelsäckerstraße 2 - 4 (.pdf)
2019-07-02, Anlage zur Beschlussvorlage BIUA vom 08.07.2019, 19/32, Fällung eines Baumes, Teufelsäckerstraße 2 - 4 (.pdf)
Stellungnahme für Bauamt (.pdf)

Datenstand vom 23.09.2020 08:15 Uhr