Neubau Rathaus Kirchheim: Kanalverlegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 09.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 1.1
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Im Rahmen der Planung des neuen Rathauses der Gemeinde Kirchheim stellte sich heraus, dass der durch das gKu Ver- und Entsorgung München Ost (VEMO) betriebene Hauptsammelkanal unter der neu geplanten Bodenplatte des Rathauses verläuft. Der Kanal darf grundsätzlich nicht überbaut werden, dies macht eine Umverlegung unumgänglich.
Zusammen mit der VEMO wurden mehrere Varianten einer Verlegung des Hauptsammlers untersucht. Unter Abwägung aller Aspekte verblieben zwei Varianten.
Variante 1:
Der Hauptsammelkanal wird am Kreuzungspunkt Hauptstraße / Ludwigstraße abgezweigt und unter der neu zu errichtenden Ludwigstraße, über den neuen Kreisverkehr wieder zur Heimstettnerstraße geführt. Die Kosten für diese Variante betragen ca. 2.700.000,00 € brutto inkl. Rückbau des Bestandskanals. Die Bauzeit beträgt hierbei ca. 32 Wochen + Planungszeit und Ausschreibung ca. 5 Monate. Diese Maßnahme gefährdet den anvisierten Baubeginn des Rathauses erheblich, es ist hier mit einer Verzögerung von mindestens 6 Monaten zu rechnen. Der Vorteil dieser Lösung wäre die gesamte Baufreiheit im Bereich des Rathauses, wie auch des Ortsparks. Eine Anpassung der Planungen für den Ortspark auf die Belange des Kanalverlaufs ist hier nicht erforderlich. Dem stehen die enormen Kosten wie auch die zu erwartenden Terminschwierigkeiten entgegen.
Variante 2b:
Der Kanal wird nur im Bereich des Rathauses soweit nach Westen verschwenkt, wie es der Neubau des Rathauses mit Tiefgarage erforderlich macht und verbleibt auf dem Rathausgrundstück. Der Bestandskanal wird nach Umschluss durch die VEMO im Bereich des Rathauses zurück gebaut. Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen ca. 450.000,00 € brutto bei einer Bauzeit von ca. 10 Wochen. Diese Variante kann kurzfristig durch die VEMO realisiert werden und gefährdet den Baubeginn des Rathauses nicht. Vorteilig ist hier die Möglichkeit einer kurzfristigen Umsetzung der Maßnahme und die daraus resultierenden erheblichen Minderkosten zu Variante 1.
In der Gemeinderatssitzung vom 22.07.2019 wurde die Auftragsvergabe für den Oberbodenabtrag beschlossen. Die Umverlegung des Hauptsammlers kann nach Abschluss der Maßnahme, sowie dem dafür erforderlichen Rückschnitt der Bewuchsflächen bzw. Einzelbäume im Baufeld und der abgeschlossenen archäologischen Untersuchung durchgeführt werden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, Variante 2b gem. Sachvortrag umzusetzen und die notwendigen Abstimmungen mit dem gKu Ver- und Entsorgung München Ost zu treffen. Die zu erwartenden Kosten in Höhe von ca. 450.000,00 € brutto werden genehmigt und für das Haushaltjahr 2020 im Haushaltsplan mit aufgenommen.

Diskussionsverlauf

Wortmeldung des Ersten Bürgermeisters:
Der Erste Bürgermeister berichtet, es habe zu diesem Tagesordnungspunkt die Nachfrage gegeben, warum die Variante 2a nicht mehr in Frage komme. Der Erste Bürgermeister trägt folgende Probleme vor, die zu einem Ausschluss der Variante 2a geführt haben:

1) Für die Umsetzung der Variante 2a müssen die Haupt- und Heimstettener Straße mehrere Wochen gesperrt werden. Um den Baubeginn des Rathausneubaus halten zu können, ist die Umsetzung somit Mitte 2020 erforderlich. Bis dahin sind allerdings weder die Öffnung der Heimstettener Straße zwischen Gymnasium und Collegium noch die Verlängerung der Ludwigstraße inkl. Kreisel fertig. Das Lindenviertel wäre somit verkehrstechnisch nicht mehr zu erreichen und der gesamte Verkehr zwischen Kirchheim und Heimstetten müsste über das „Kirchheimer Ei“ ausweichen.

2) Der Baubeginn des neuen Rathauses erfolgt vor der Errichtung des Gewässerbauwerks der Landesgartenschau. Der Kanal muss zum Baubeginn Rathaus bereits verlegt sein.

3) An dem DN900 Hauptsammler hängen weitere 6 Gemeinden, für die Errichtung von Variante 2a ist ein Pumpwerk notwendig um den Betrieb aufrecht erhalten zu können. Sollte es hierbei zu Komplikationen kommen, muss die Gemeinde Kirchheim die VEMO von den Risiken freistellen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, Variante 2b gem. Sachvortrag umzusetzen und die notwendigen Abstimmungen mit dem gKu Ver- und Entsorgung München Ost zu treffen. Die zu erwartenden Kosten in Höhe von ca. 450.000,00 € brutto werden genehmigt und für das Haushaltjahr 2020 im Haushaltsplan mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
ohne GRM Kleiber

Dokumente
RHK_Kanalverlegung_Übersichtsplan1 (.pdf)
RHK_Kanalverlegung_Variante 1_VEMO (.pdf)
RHK_Kanalverlegung_Variante 2b_VEMO (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 10:40 Uhr