Antrag der LWK-Fraktion vom 11.06.2019: "Anpassung Dachgestaltung"


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 09.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss (§3 Abs. 2 u. §4 Abs.2 BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 100 „Kirchheim 2030“ wurde bereits in der Gemeinderatsitzung vom 22.07.2019 (TOP 1.2) gefasst.
Folgende Argumente sprechen zudem gegen eine solche Festlegung entsprechend des Antrages der LWK-Fraktion vom 11.06.2019:
Anteil begrünter Flachdächer
Der Anteil der Flachdächer soll nach Antrag auf 5% für das Bebauungsplangebiet reduziert werden, jedoch beeinflussen die begrünten Flachdächer die Planung sehr positiv:
  • Bessere Entwässerung auf dem eigenen Grundstück und somit Vermeidung von großflächigen Versickerungsbauwerken durch den verlangsamten Regenwasserabfluss, v.a. bei Starkregenereignisse
  • Auswirkungen auf das Mikroklima, geringere Aufheizung, ökologischer Nutzen
  • Reduktion der Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung
  • Eine Höhenstaffelung der Gebäudehöhen ist bei Satteldächern schwieriger

Schwierigkeiten bei der Umsetzung
  • Eine prozentuale Festsetzung ist gegenüber dem LRA zu begründen, jedoch liegen hierfür keine rechtssicheren Argumente vor
  • Jeder Bauträger bzw. Privater hätte diese Quotelung auf dem entsprechenden Baufeld zu erfüllen, dies gilt dann auch für kleinere Baufelder. Die Umsetzung für das gesamte Planungsgebiet ist somit schwierig, ggf. sind komplizierte Ausnahmeregelungen zu definieren.
Nach aktuellem B-Planstand (Beschluss vom 01.07.2019) sind folgende Festsetzungen bzgl. der Dachflächen vorgesehen:
§ 8 Dachgestaltung
  1. Die Dachneigung für Gebäude ohne Festsetzung von Flachdächern wird auf maximal 40 ° begrenzt.
  2. Dachflächen von Flachdächern sind mit einer durchwurzelbaren Mindestsubstratstärke von 10 cm extensiv zu begrünen und in dieser Weise zu erhalten. Dies gilt nicht bei Dachflächen für Dachausstiege und Dachterrassen.  
  3. Bei der Realisierung von Flachdächern dürfen Dachaufbauten, Dachausstiege und technische Anlagen eine Höhe von 3,0 m über ihrem Durchstoßpunkt durch die Dachfläche und eine Grundfläche von 15 % der darunter liegenden Dachfläche nicht überschreiten. Eine Überschreitung auf insgesamt bis zu 25 % für Anlagen für kontrollierte Wohnraumlüftung ist zulässig. Dachaufbauten und technische Anlagen sind um das Maß ihrer Höhe von der Innenkante der Attika zurückzusetzen.
  4. Bei der Realisierung von Flachdächern darf die Höhe von Brüstungen, Geländer und Absturzsicherungen die jeweils festgesetzte Wandhöhen um bis zu 1,2 m überschreiten. Diese sind um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante der Attika zurückzusetzen.
  5. Technische Anlagen für Photovoltaik sind ohne Flächenbegrenzung zulässig. Bei der Realisierung von Flachdächern dürfen sie eine maximale Höhe von 1,5 m, senkrecht zur Dachfläche gemessen, nicht überschreiten. Sie sind um das Maß ihrer Höhe von den Außenkanten der darunter liegenden Dachfläche zurückzusetzen. Bei Gebäuden ohne Flachdächer sind Anlagen für Photovoltaik, die parallel zur darunter liegenden Dachfläche verlaufen und einen maximalen Abstand von 50 cm über die Dachflächen besitzen zulässig. Sie dürfen an keiner Seite über den Rand der Dachfläche hinausragen. Auf Garagen, Carports und Nebenanlagen, sowie auf Gebäudeteilen mit einer Wandhöhe von maximal 3,6 m sind technische Anlagen für Photovoltaik nicht zulässig.
  6. Antennen- und Satellitenanlagen sind ausschließlich auf den Dächern der jeweils obersten Geschosse der Hauptbaukörper zulässig.  
  7. Garagen und Carports sind mit Flachdächern oder Pultdächern mit einer maximalen Neigung von 10° auszubilden und mit einer durchwurzelbaren  Mindestsubstratstärke von 10 cm extensiv zu begrünen. Aneinandergebaute Garagen oder Carports sind mit der gleichen Wandhöhe, der gleichen Dachform und der gleichen Dachneigung zu erstellen.
  8. Überdachungen von Rampen zu (Gemeinschafts-) Tiefgaragen sowie notwendige Notausgänge aus (Gemeinschafts-) Tiefgaragen sind, soweit sie nicht baulich integriert sind, parallel zur Rampenneigung oder mit Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern bis max. 5° auszubilden.
Bei Flachdächern sind nutzbare Freibereiche in Form von Dachterrassen und Dachgärten zur Erzeugung von Nutz- und Kulturpflanzen zulässig. Der Anteil dieser nutzbaren Freibereiche an der gesamten Dachfläche darf 50% nicht überschreiten. Die nutzbaren Freibereiche auf den gesamten Dachflächen sind auf mindestens 40% ihrer Fläche intensiv mit einer Mindestsubstratstärke von 30cm zu begrünen. Auf Garagen, Carports und Nebenanlagen, sowie auf Gebäudeteilen mit einer festgesetzten Wandhöhe von maximal 3,6 m sind nutzbare Freibereiche nicht zulässig.

Gemäß der Planzeichnung ist außerdem festgelegt, dass für den Mehrgeschosswohnungsbau  begrünte Flachdächer vorzunehmen sind.

Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des Beschlusses vom 22.07.2019 wird der Antrag der LWK vom 11.06.2019 abgelehnt.

Diskussionsverlauf

Wortmeldung des Ersten Bürgermeisters:
Der Erste Bürgermeister verweist auf interessante Informationen zum Thema in einem Gestaltungshandbuch der Stadt Heilbronn. Dieses Handbuch hat die Delegation der Gemeinde Kirchheim beim Besuch der Bundesgartenschau erhalten. Darin sind auch Dachlandschaften beschrieben, zum Beispiel welche Möglichkeiten und welche Spielräume es hier gibt. Ein ähnliches Gestaltungshandbuch oder Gestaltungsleitfaden soll es dann auch für die Neubauten rund um Kirchheim 2030 geben. In Kirchheim kümmere sich darum auch ein Gestaltungsbeirat. Alle Neubauten und Hochbauten, die entstehen, werden auch durch ein Gestaltungsgremium begutachtet, sodass über die Dachformen intensiv diskutiert werden kann. Der Erste Bürgermeister lässt das Handbuch einmal durch die Runde geben.

Beschluss

Auf der Grundlage des Beschlusses vom 22.07.2019 wird der Antrag der LWK vom 11.06.2019 abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Dokumente
Antrag LWK Anpassung Dachtgestaltung K 2030 (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 10:40 Uhr