Genehmigung Rechtsverordnung Sonntagsöffnung Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 09.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Fritz Humplmayr Hausverwaltungen hat mit Schreiben vom 31. Januar 2019 um die Genehmigung der geplanten Sonntagsöffnung während des stattfindenden Marktes „Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt 2019“ am 24. November 2019 gebeten.
Die Sonntagsöffnungen werden seit mehreren Jahren vom Gemeinderat genehmigt. An den gesetzlichen Grundlagen hat sich nichts verändert. Das Gesetz über den Ladenschluss (LadSchlG) eröffnet in § 14 Absatz 1 die Möglichkeit, an bis zu vier Sonntagen (mit Ausnahme im Dezember, § 14 Absatz 3 LadSchlG) eine Geschäftsöffnung durch eine Rechtsverordnung zuzulassen. Zuständig für den Erlass der Rechtsverordnung ist gemäß § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) die örtlich zuständige Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben ist zudem, dass diese Sonntage nur im Zusammenhang mit festgesetzten Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen stehen müssen. Mit Bescheid vom 21.05.2019 wurde der „Vorweihnachtliche Kathreinmarkt“ als Jahrmarkt festgesetzt. Der Geltungsbereich der Verordnung wird auf das enge räumliche Umfeld des Marktes beschränkt.
Die Vorschriften zum Erlass einer Ausnahme nach § 14 LadSchlG erfordern v.a. das Vorhandensein eines beträchtlichen Besucherstroms, wobei die Besucherströme aufgrund des Marktes und nicht von der Sonntagsöffnung angezogen werden müssen.
Der Markt „Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt“ im Räter Einkaufs Zentrum zieht einen beträchtlichen Besucherstrom an. Jährlich findet der Markt „Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt“ - nunmehr zum 29. Mal in Folge - statt, er ist etabliert. Der Markt „Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt“ verfügt über besondere Attraktivität und eine herausragende Anziehungskraft, sowohl durch das in der Jahreszeit bedeutsame vorweihnachtliche Marktthema, als auch durch das begleitende, örtlich verwurzelte und der Jahreszeit entsprechende Begleitprogramm (musikalische Auftritte örtlicher Kinder-, Jugend- und Schulgruppen, Spielgruppen, regionale Musikkapellen insbesondere mit besinnlicher Trompetenmusik). Insbesondere dem gemeindlichen Gemeinschaftswesen dient der Markt „Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt“. Er bietet örtlichen Gruppen die Möglichkeit, sich mit ihren kulturellen Ausrichtungen einer breiten Gemeindeöffentlichkeit in einem angemessenen und ansprechenden Rahmen zu präsentieren. Die zahlreichen Marktstände bieten den Gemeindebürgern insoweit im Jahr einmalig und exklusiv das marktbezogene, örtlich und regional ausgerichtete, typische Produktangebot.
Durch den Veranstalter wir der Markt „Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt“ alljährlich intensiv beworben. Die Sonntagsöffnung findet dabei – wenn überhaupt – nur eine äußerst untergeordnete Berücksichtigung.
Der Besucherstrom des Marktes „Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt“ bietet Anlass für die Ladenöffnungen. Eine „werktägliche Prägung“ der Ladenöffnungen ist ausgeschlossen. Nur eine untergeordnete Anzahl der Läden öffnet. Das Verhältnis der von der Öffnung umfassten Ladenflächen ist im Vergleich zur Fläche des Marktes „Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt“ gering.
Vor Erlass einer Rechtsverordnung sind die örtlichen Kirchen (katholische und evangelische), der Handelsverband Bayern e.V., die Gewerkschaft, die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, die Handwerkskammer für München und Oberbayern und das Landratsamt München zu hören.
Die Gewerkschaft ver.di hat bei Erlass von Rechtsverordnungen der Gemeinde Kirchheim b. München zu den Sonntagsöffnungen vereinzelt mit Klagen gedroht, bisher jedoch noch nicht eingereicht. Sie hat gegen den Erlass von Rechtsverordnungen anderer Kommunen zum Teil erfolgreich geklagt. Es wird auch diesmal vor dem Erlass der Rechtsverordnung eine ordnungsgemäße Anhörung erfolgen.

In der Regel sind in allen drei Kirchen die Gottesdienste bis 12:00 Uhr beendet. Die Öffnungszeiten sollen laut Gesetz außerhalb der Zeit der Hauptgottesdienste liegen und dürfen fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten. In der Rechtsverordnung wurden daher die Öffnungszeiten auf 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr festgesetzt.
Der Veranstalter braucht frühzeitig die grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderates zu den geöffneten Geschäften, um die vertraglichen Planungen für den Markt vorantreiben zu können. Das Landratsamt München verlangt weiterhin für jeden einzelnen Fall den Erlass einer eigenen Rechtsverordnung.
Unter Bezugnahme auf das Normenkontrollverfahren des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 (Az.: 8 CN 2.14 – GewArch 2016, S. 154 ff) hat der Antragsteller für den „Vorweihnachtlichen Kathreinmarkt 2019“ nachstehenden Prognosen angestellt:
  1. Prognose über den zu erwartenden Besucherstrom zum Markt:
    ca. 7.000 bis 9.000 Besucher

  2. Prognose über den Besucherstrom welche die Veranstaltung ausschließlich oder
    überwiegend aufgrund der Ladenöffnung aufsuchen werden:
    ca. 400 bis 600 Kunden

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München beschließt die als Anlage beigefügte Rechtsverordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses im Rahmen des im Räterzentrum in Kirchheim b. München, Gemeindeteil Heimstetten stattfindenden Marktes „Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt 2019“ am 24. November 2019.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München beschließt die als Anlage beigefügte Rechtsverordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses im Rahmen des im Räterzentrum in Kirchheim b. München, Gemeindeteil Heimstetten stattfindenden Marktes „Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt 2019“ am 24. November 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Dokumente
Anträge auf Sonntagsöffnungen im REZ (.pdf)
RVO Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt 2019 - Text (.pdf)
Lageplan zur RVO (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 10:40 Uhr