Anpassung der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen"


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 09.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Am 19.11.2018 hat die Gemeindeverwaltung dem SBKA das Thema „Überarbeitung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen“ vorberatend zur Diskussion gegeben:

„In der regelmäßigen Arbeit mit den aktuell gültigen „Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen“ (anbei) ist die Gemeindeverwaltung darauf gestoßen, dass diese nicht mit der Geschäftsordnung sowie den aktuellen Ausschüssen einhergehen. Daher wurde eine entsprechende Anpassung (ebenfalls anbei) vorgenommen, die nun dem SBKA vorberatend vorgelegt wird.“

Die Diskussion im Ausschuss hat dann folgende Ergänzungen ergeben:
- Anpassung der Sockelbeiträge (aktuell 2,50 €/ Erwachsenem und 25,- €/ Jugendlichem)
- Anpassung der pauschalen Vereinszuschüsse an die Feuerwehren und die kirchl. Jugendarbeit
- Recherche zur Höhe der Vereinszuschüsse bei umliegenden Gemeinden

Die Gemeindeverwaltung schlägt nun – nach intensiver Recherche und unterschiedlichen Hochrech nungen (siehe Unterlagen anbei) – vor, die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen wie folgt anzupassen und dabei einen deutlichen Schwerpunkt auf die Jugendförderung zu legen:
- Sockelbeitrag pro jugendlichem Mitglied (bis 23 Jahre):        50,- €                (zuvor 25,- €)
- Sockelbeitrag pro erwachsenem Mitglied:                        2,50 €                (zuvor auch 2,50 €)
- Zuschuss für die Feuerwehren:                                3000,- €        (zuvor 1500,- €)
- Zuschuss für die kirchl. Jugendgruppen:                        2000,- €        (zuvor 1000,- €)

=> Siehe dazu die Anlage „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen_Entwurf 2019“

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen“ wie von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen anzupassen, in Kraft treten zu lassen und somit die Richtlinien vom 17.02.1994 außer Kraft zu setzen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen“ wie von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen anzupassen, in Kraft treten zu lassen und somit die Richtlinien vom 17.02.1994 außer Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Hochrechnung künftige Vereinszuschüsse.pdf (.pdf)
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen_Entwurf 2019.pdf (.pdf)
Vereinszuschuss_Richtlinien_seit 2008 (.pdf)
Vereinszuschüsse auf Landkreisebene.pdf (.pdf)
Vereinszuschüsse Nachbargemeinden.pdf (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 10:40 Uhr