Elektromobilität: Einmalige Projektförderung als Pilotvorhaben für die Entwicklung eines Förderprogramms


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 09.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Grundlage für den Entwurf eines Förderprogramms für Elektromobilität ist der Antrag der CSU-Fraktion vom 04.06.2018. Darin sollte von der Verwaltung geprüft werden, ob es von staatlicher Seite eine Förderung bzw. Zuwendung für nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte gibt. Mittlerweile haben sich aber auch vereinzelt Bürger an die Verwaltung gewandt, um zu erfragen, ob die Gemeinde Kirchheim b. München ein kommunales Förderprogramm für Elektromobilität hat.

Recherchen haben ergeben, dass nur die Ladepunkte gefördert werden, welche nach der Ladesäulenverordnung (LSV) rund um die Uhr öffentlich zugänglich sind. Da diese Eigenschaft bei privat aufgestellten Ladepunkten nicht der Fall ist, gibt es hier keine Förderung von staatlicher Seite.

Jedoch besteht die Möglichkeit, dass die Kommunen selbst, für solche privaten Ladepunkte, ein kommunales Förderprogramm entwerfen. Dieses Programm darf jedoch den Rahmen ihrer (finanziellen und persönlichen) Leistungsfähigkeit nicht übersteigen.

Um ein Programm abschließend und praxistauglich entwerfen zu können, möchte die Verwaltung einmalig ein Pilotprojekt finanziell unterstützen.
Bei dem Pilotprojekt handelt es sich um die Erstellung eines Umsetzungskonzepts für einen Garagenhof im Lindenviertel.
Mithilfe dieses Konzepts soll aufgezeigt werden, welche baulichen Maßnahmen für die Elektrifizierung des Garagenhofs nötig sind. Hierbei soll aufgezeigt werden, wie die Leitungen für Strom und Netzwerk optimal verlegt werden könnten. Desweiteren soll den Garagenbesitzern gezeigt werden, welche Möglichkeiten sie bei der Auswahl der Ladestation (stehend oder als Wallbox montiert) haben und wie bzw. wo der optimale Montageort dafür wäre. Abschließend erhalten die Eigentümer Auskunft darüber, wie hoch die finanzielle Belastung für die Eigentümer durch die baulichen Maßnahmen sein wird. Die Kosten für die Verlegung der Leitungen auf dem Garagenhof (bzw. zu den einzelnen Garagen) sind dabei gemeinschaftlich zu tragen. Die Kosten, welche innerhalb der Garage anfallen (Ladestation, Montage, verlegen von Leitungen), sind von dem jeweiligen Eigentümer selbst zu tragen.  

Die Kosten für dieses Umsetzungskonzepts belaufen sich auf ca. 2.500,- € netto.

Dieses Konzept könnte für die Festlegung einer Förderquote bzw. eines Fördersatzes und eines Förderhöchstbetrags in einem Förderprogramm sehr hilfreich sein.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Kirchheim b. München unterstützt die Eigentümergemeinschaft „Lindenviertel B in Kirchheim e.V.“ finanziell bei der Entwicklung eines Umsetzungskonzepts für ihren Garagenhof.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung beläuft sich auf 50% der Nettokosten bzw. max. 1.250,- €.
Die Eigentümergemeinschaft „Lindenviertel B in Kirchheim e.V.“ verpflichtet sich im Gegenzug, das Ergebnis des Konzepts an die Gemeindeverwaltung weiter zu geben, damit diese ein praxistaugliches Förderprogramm entwickeln kann.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Finanzielle Mittel sind im Haushalt 2019 nicht hierfür veranschlagt. Es entstehen außerplanmäßige Ausgaben.
Br 07.08.19

Beschluss

Die Gemeinde Kirchheim b. München unterstützt die Eigentümergemeinschaft „Lindenviertel B in Kirchheim e.V.“ finanziell bei der Entwicklung eines Umsetzungskonzepts für ihren Garagenhof.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung beläuft sich auf 50% der Nettokosten bzw. max. 1.250,- €.
Die Eigentümergemeinschaft „Lindenviertel B in Kirchheim e.V.“ verpflichtet sich im Gegenzug, das Ergebnis des Konzepts an die Gemeindeverwaltung weiter zu geben, damit diese ein praxistaugliches Förderprogramm entwickeln kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Datenstand vom 22.09.2020 10:40 Uhr