Ersetzen eines Zauns durch eine Sichtschutzwand, Hausen 30


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 16.09.2019 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Für die Erneuerung des bestehenden Zauns auf dem Grundstück Fl.Nr. 993/1 der Gemarkung Kirchheim, Hausen 30, wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt.

Der Anlage dieser Beschlussvorlage sind ein Lageplan, zwei Grundrisse mit der Außengestaltung, eine Teilansicht sowie Fotos beigefügt.
Wie diesen Unterlagen entnommen werden kann, soll an der südlichen Grundstücksgrenze auf ca. 21 m Länge ein Sichtschutz mit der Höhe bis 2 m errichtet werden. Die Wand soll aus flächigen Holzelementen bestehen, die zwischen Natursteinsäulen (Granit) montiert werden. Im Bereich der Terrasse sollen zwei flächige Holzelemente durch Elemente aus Bruchsteinmauer ersetzt werden.

Bei der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist die Zulässigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 72 befindet.

Gemäß Festsetzung Nr. A) 7. sind Einfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen allgemein nur als sockellose, senkrechte Lattenzäune bis zu einer Höhe von 1 m zugelassen.
Damit widerspricht das Bauvorhaben dem für das Baugrundstück geltenden Bebauungsplan und ist bauplanungsrechtlich nicht zulässig.

Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte
führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den
öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Die Begründung für die Errichtung der Mauer können der Anlage dieser Sitzungsvorlage entnommen werden.

Der Wunsch nach einer Sichtschutzwand als Abgrenzung einer Terrasse zu öffentlichen Kfz-Stellplätzen, die auf dem südlichen Nachbargrundstück im Abstand von ca. 3 m befinden, ist nachvollziehbar.
Da die bestehende Hecke, die im Bebauungsplan als „Parkplatzbegrünung als Gemeinschaftsgrünfläche“ mit der Nr. 9.c) festgesetzt ist, erhalten werden soll, ist die erforderliche Befreiung städtebaulich vertretbar. Die Abweichung ist unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

H. Mayer,
Kirchheim, der 04.09.2019

Beschlussvorschlag

Für die Erneuerung des bestehenden Zauns auf dem Grundstück Fl.Nr. 993/1 der Gemarkung Kirchheim, Hausen 30, wird eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 72 hinsichtlich der Festsetzung Nr. A) 9.a) wegen der Errichtung einer Einfriedung aus flächigen Elementen aus Holz und zwei Elementen als Bruchsteinmauer zwischen Natursteinsäulen mit der Höhe bis zu 2 m an der südlichen Grenze zum Grundstück mit den öffentlichen Parkplätzen anstelle eines sockellosen, senkrechten Lattenzauns mit der Höhe bis zu 1 m gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass die Bestandshecke erhalten wird.

Beschluss

Für die Erneuerung des bestehenden Zauns auf dem Grundstück Fl.Nr. 993/1 der Gemarkung Kirchheim, Hausen 30, wird eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 72 hinsichtlich der Festsetzung Nr. A) 9.a) wegen der Errichtung einer Einfriedung aus flächigen Elementen aus Holz und zwei Elementen als Bruchsteinmauer zwischen Natursteinsäulen mit der Höhe bis zu 2 m an der südlichen Grenze zum Grundstück mit den öffentlichen Parkplätzen anstelle eines sockellosen, senkrechten Lattenzauns mit der Höhe bis zu 1 m gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass die Bestandshecke erhalten wird.

Zweite Maßgabe: Der Beschluss wird unter die Bedingung gestellt, dass die Hecke mehrheitlich auf Gemeindegrund steht. Sollte das nicht der Fall sein, muss die Angelegenheit noch einmal im Ausschuss beraten werden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Von der Beschlussempfehlung abweichender Beschluss.

Dokumente
2019-09-04, Anlage zur Beschlussvorlage BIUA vom 16.09.2019, 19/35, Ersetzen eines Zauns durch eine Sichtschutzwand, Hausen 30 (.pdf)

Datenstand vom 01.10.2020 10:35 Uhr