Fällung einer Birke im Garten, Ludwig-Ganghofer-Straße 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 16.09.2019 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Beantragt wird die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, die für die Fällung einer Birke auf dem Grundstück Fl.Nr. 115/15 der Gemarkung Heimstetten, dem Hauptgarten eines mit einer Doppelhaushälfte bebauten Grundstücks erforderlich wird. Die Kosten für die Baumfällung werden vom Antragsteller getragen.

Der Anlage dieser Sitzungsvorlage sind ein Lageplan, Fotos, ein Schreiben mit Begründung für die Fällung, ein Planzeichnungsausschnitt des Bebauungsplans und die Stellungnahme des Umweltamts beigefügt.

Die Zulässigkeit des Vorhabens ist auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 30 befindet.

Die Begründung des Antragstellers sowie die Beurteilung des Umweltamtes können der Anlage dieser Sitzungsanlage entnommen werden.

Die Bauverwaltung schließt sich der Meinung des Umweltamtes an. Die isolierte Befreiung kann aufgrund der Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamts und der Begründung des Antragstellers unter der Maßgabe erteilt werden, dass eine Ersatzpflanzung in Absprache mit dem Umweltamt vorgenommen wird.

H. Mayer,
Kirchheim, der 03.09.2019

Beschlussvorschlag

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 30 wegen der Fällung einer Birke, die in der Grünordnung des Bebauungsplans Nr. 30 durch Planzeichen Nr. A.2. als zu pflanzender Einzelbaum auf dem Grundstück Fl.Nr. 115/15 der Gemarkung Heimstetten, dem Hauptgarten eines mit einer Doppelhaushälfte bebauten Grundstücks, festgesetzt ist, wird gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass eine Ersatzpflanzung in Absprache mit dem Umweltamt vorgenommen wird.

Beschluss

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 30 wegen der Fällung einer Birke, die in der Grünordnung des Bebauungsplans Nr. 30 durch Planzeichen Nr. A.2. als zu pflanzender Einzelbaum auf dem Grundstück Fl.Nr. 115/15 der Gemarkung Heimstetten, dem Hauptgarten eines mit einer Doppelhaushälfte bebauten Grundstücks, festgesetzt ist, wird gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass eine Ersatzpflanzung in Absprache mit dem Umweltamt vorgenommen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
2019-09-03, Anlage zur Beschlussvorlage BIUA vom 16.09.2019, 19/41, Fällung einer Birke im Garten, Ludwig-Ganghofer-Straße 5 (.pdf)

Datenstand vom 01.10.2020 10:35 Uhr