Beantragt wird eine Baugenehmigung für eine bestehende Tennis-Traglufthalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 163 der Gemarkung Heimstetten, Hürderstraße 2a.
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 16.03.2015 befristet bis zum 31.08.2020 erteilt.
Mit dem in der Anlage befindlichen Antrag auf Abweichung wird das Anliegen begründet:
Im damaligen Baugenehmigungsverfahren wurde gestattet, probeweise zu Gunsten der Traglufthalle auf 43 Kfz-Stellplätze, die für die Errichtung der auf dem gleichen Grundstück befindlichen Soccer-Halle erforderlich waren, zu verzichten. Die Baugenehmigung wurde auf 5 Jahre befristet, um zu überprüfen, ob der Betrieb der beiden baulichen Anlagen störungsfrei durchführbar ist.
Wie dem in der Anlage befindlichen Grundrissplan zu entnehmen ist, wurden auf dem Grundstück 73 Stellplätze errichtet.
Für die Erteilung der damaligen Baugenehmigung hätten anhand der Nutzflächen für die Soccer-Halle (85 Stellplätze) mit Gymnastikbereich (16 Stellplätze) und Bistro (11 Stellplätze), sowie den eingehausten Tennisplatz (4 Stellplätze) insgesamt 116 Stellplätze nachgewiesen werden müssen.
Da die Soccer-Halle aber nur von maximal 42 Personen benutzt werden kann, wurde zugelassen, für den Stellplatznachweis die 85 Stellplätze auf 42 zu reduzieren. So mussten nur 73 Stellplätze errichtet werden.
Für den Stellplatznachweis des vorliegenden Antrags auf Baugenehmigung ist die Stellplatz- und Fahrradsatzung zu verwenden, die am 19.07.2019 Rechtskraft erlangte.
Die Richtzahlen für den Stellplatzbedarf der damaligen Stellplatzsatzung wurden für die hier zu untersuchenden Verkehrsquellen in die aktuelle Stellplatz- und Fahrradsatzung übernommen. So tritt hier keine Veränderung der Sachlage auf.
Dem in der Anlage beigefügten Schreiben an die bauaufsichtliche Genehmigungsbehörde ist zu entnehmen, dass „die errichteten insgesamt 73 Stellplätze für die diversen Nutzungen auch zu Spitzenzeiten vollkommen ausreichen“,„wie sich im alltäglichen Betrieb gezeigt hat“.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben, die Tennis-Traglufthalle unbefristet zu erteilen, kann unter diesen Umständen erteilt werden.
Den erforderlichen Befreiungen wird unter Bezugnahme auf den genannten Genehmigungsbescheid vom 16.03.2015 erneut zugestimmt.
Der Abweichung von der rechtskräftigen Stellplatz- und Fahrradsatzung kann zugestimmt werden, weil sich ein reibungsloser und unproblematischer Betriebsablauf für die Soccer-Halle und die Tennis-Traglufthalle darstellen lässt.
H. Mayer,
Kirchheim, der 03.09.2019