Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Poinger Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 16.09.2019 ö beschließend 2.6

Sachverhalt

Der Antrag auf Baugenehmigung wurde in der Sitzung des BIUA am 24.07.2017 behandelt.
Mit einem knappen Stimmverhältnis (6 Ja- zu 5 Nein-Stimmen) wurde das gemeindliche Einvernehmen versagt.

Begründet wurde der ablehnende Beschlussvorschlag der gemeindlichen Bauverwaltung damit:
Mit dem Schreiben zur Anhörung der Ablehnung des Antrags auf Vorbescheid äußert sich das Landratsamt hinsichtlich der städtebaulichen Situation des Grundstücks:
 

Da das Vorhaben von der Darstellung des Flächennutzungsplans abweicht, die Frage nicht beantwortet werden kann, ob die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt werden können, eine nachverdichtende Bebauung an dieser Stelle mit einem Abstand von 10 m bzw. 11 m zum Bahngrundstück städtebaulich nicht zu begründen ist und durch das beantragte Wohngebäude ein Bezugsfall für die Bebauung der Grundstücke nördlich der Bahnlinie München - Simbach geschaffen würde, kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden. Zu letztem Punkt ist der Anlage ein Ausschnitt der Flurkarte beigefügt, auf dem die betreffende Fläche ersichtlich wird.

Nachdem sich der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags mit dem Vorgang beschäftigte und am 29.05.2019 einen Ortstermin durchführte, sah sich die bauaufsichtliche Genehmigungsbehörde im Landratsamt veranlasst, die Gemeinde Kirchheim mit Schreiben vom 26.07.2019 zu bitten, erneut über das Vorhaben zu entscheiden.
 
Aufgrund eines neuen Erkenntnisstandes musste die ursprüngliche bauplanungsrechtliche Bewertung des Vorhabens revidiert werden.

Sollte es erneut versagt werden, beabsichtigt die bauaufsichtliche Genehmigungsbehörde im Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen.

Die Stellungnahme ist mit dem genannten Schreiben der Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt ebenso wie die Anlage der Sitzungsvorlage für den öffentlichen Teil des BIUA am 24.07.2017.

Beschlussvorschlag

Aufgrund des Schreibens der bauaufsichtlichen Genehmigungsbehörde im Landratsamt München vom 26.07.2019 wird das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 140/23 der Gemarkung Heimstetten nach dem Baugesetzbuch erteilt.

Beschluss

Aufgrund des Schreibens der bauaufsichtlichen Genehmigungsbehörde im Landratsamt München vom 26.07.2019 wird das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 140/23 der Gemarkung Heimstetten nach dem Baugesetzbuch erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 7

Dokumente
2019-09-03, Anlage zur Sitzungsvorlage für BIUA am 16.09.2019, Schreiben LRA vom 26.07.2019, 17/29, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Poinger Straße (.pdf)

Datenstand vom 01.10.2020 10:35 Uhr