Nutzungsänderung von 2 Casinos in ein Billard-Lokal mit Gaststättennutzung, Henschelring 15a


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 16.09.2019 ö beschließend 2.7

Sachverhalt

Beantragt wird die Umnutzung von zwei Spielcasinos in ein Billard-Lokal mit Gaststättennutzung im Erdgeschoss des Betriebsgebäudes auf dem Grundstück FI.Nr. 184/2 der Gemarkung Kirchheim, Henschelring 15a.

Bei der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist die Zulässigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 befindet. Als Art der baulichen Nutzung ist ein Gewerbegebiet festgesetzt.
Für den Stellplatznachweis ist die Stellplatz- und Fahrradsatzung der Gemeinde zu verwenden.

Der Anlage dieser Sitzungsvorlage sind eine Betriebsbeschreibung, der Stellplatznachweis, ein Lageplan und Zeichnungen beigefügt.

Den in der Anlage befindlichen Zeichnungen können die Umbauarbeiten im Erdgeschoss entnommen werden. Dabei sollen zwei der drei bestehenden mit Baugenehmigung vom 07.12.2011 errichteten Spielcasinos umgebaut werden. Die Arbeiten werden nur im Innenbereich der baulichen Anlage vorgenommen. Das äußere Erscheinungsbild soll unverändert bleiben.

Mit den vorgelegten Unterlagen wird keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach Art.63 Abs. 2 BayBO beantragt.

Der beiliegenden Stellplatzbedarfsermittlung des Planers ist zu entnehmen, dass für die Nutzungsänderung keine weiteren Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Mit der damaligen Baugenehmigung wurden für die zwei Spielcasinos 11 Kfz-Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgewiesen; für die neue Nutzung ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 6 Stellplätzen.
Die Antragszeichnungen enthalten keine Angaben zu Fahrrädern. Gemäß § 5 Abs. 6 Satz 8 der Stellplatz- und Fahrradsatzung sollen bei Gewerbe Fahrradstellplätze in gleicher Anzahl wie Pkw-Stellplätze bereitgestellt werden.

Das Landratsamt wird gebeten, die Ergänzung der Antragsunterlagen betreffend Fahrräder zu veranlassen.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung ist aus bauplanungsrechtlicher Sicht unter der Maßgabe zu erteilen, dass die Antragsunterlagen hinsichtlich des Stellplatznachweises für Fahrräder ergänzt werden.

H. Mayer
Kirchheim, der 03.09.2019

Beschlussvorschlag

Für die Nutzungsänderung von zwei Casinos in ein Billard-Lokal mit Gaststättennutzung im Erdgeschoss des Betriebsgebäudes auf dem Grundstück FI.Nr. 184/2 der Gemarkung Kirchheim, Henschelring 15a, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass die Antragsunterlagen hinsichtlich des Stellplatznachweises für Fahrräder ergänzt werden.

Beschluss

Für die Nutzungsänderung von zwei Casinos in ein Billard-Lokal mit Gaststättennutzung im Erdgeschoss des Betriebsgebäudes auf dem Grundstück FI.Nr. 184/2 der Gemarkung Kirchheim, Henschelring 15a, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass die Antragsunterlagen hinsichtlich des Stellplatznachweises für Fahrräder ergänzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
2019-08-29, Anlage zur Beschlussvorlage BIUA vom 16.09.2019, 19/45, Nutzungsänderung von 2 Casinos in ein Billard-Lokal mit Gaststättennutzung, Henschelring 15a (.pdf)

Datenstand vom 01.10.2020 10:35 Uhr