Nutzungsänderung Kantine in Büro und Trainingscenter, 1. OG Bereich Achse 9-11 A-B, Hürderstraße 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 16.09.2019 ö beschließend 2.8

Sachverhalt

Beantragt wird die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Kantine in Büros und Trainingscenter, im 1. Obergeschoss im Bereich der Querachsen 9-11 und der Längsachsen A-B im Gewerbegebäude Hürderstraße 4 auf den Grundstücken Fl.Nr. 162/1 und 162/2 der Gemarkung Heimstetten.

Der Anlage dieser Sitzungsvorlage sind eine Betriebsbeschreibung, der Stellplatznachweis, ein Lageplan und Zeichnungen beigefügt.

Den Eingabeplänen ist zu entnehmen, dass im 1. Obergeschoss auf der Ostseite des Gewerbegebäudes eine Kantine und ein Konferenzraum in einen Schulungsraum mit 135,76 m², einen Trainerroom mit 97,55 m², ein Gruppenbüro mit 131,89 m², zwei kleinere Büros, einen kleineren Besprechungsraum und einen Technikraum umgebaut werden sollen.

Die Zulässigkeit des Vorhabens ist auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, weil sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 H befindet. Das Baugebiet ist als Gewerbegebiet festgesetzt. Die geplante Nutzung ist in der Gebietsart zulässig.
Für den Stellplatznachweis ist die neue Stellplatz- und Fahrradsatzung der Gemeinde zu verwenden.

Mit den vorgelegten Unterlagen wird keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach Art.63 Abs. 2 BayBO oder eine Abweichung von der Stellplatz- und Fahrradsatzung beantragt.

Der beiliegenden Stellplatzbedarfsermittlung des Architekten ist zu entnehmen, dass im Vergleich zur genehmigten Nutzung mit der neu beantragten Nutzung 12 zusätzliche Stellplätze nachzuweisen sind. Nach Angabe der Architekten sollen auf den beiden Baugrundstücken 26 überschüssige Stellplätze vorhanden sein. In der Antragszeichnung wird diese Angabe nicht belegt, da auf den Stellplatznachweis zeichnerisch nicht eingegangen wird.
Ein Stellplatznachweis für Fahrräder wird nicht erbracht. Gemäß § 5 Abs. 6 Satz 8 der Stellplatz- und Fahrradsatzung sollen bei Gewerbe Fahrradstellplätze in gleicher Anzahl wie Pkw-Stellplätze bereitgestellt werden.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung kann aus bauplanungsrechtlicher Sicht unter der Maßgabe erteilt werden, dass der Stellplatznachweis für Pkw mit nachprüfbaren Angaben ergänzt und für Fahrräder erbracht wird, ohne dass die Zulassung von Abweichungen erforderlich wird.

H. Mayer
Kirchheim, der 03.09.2019

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen wird zum Antrag auf Nutzungsänderung einer Kantine in Büros und Trainingscenter, im 1. Obergeschoss im Bereich der Querachsen 9-11 und der Längsachsen A-B im Gewerbegebäude Hürderstraße 4 auf den Grundstücken Fl.Nr. 162/1 und 162/2 der Gemarkung Heimstetten gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass der Stellplatznachweis für Pkw mit nachprüfbaren Angaben ergänzt und für Fahrräder erbracht wird, ohne dass die Zulassung von Abweichungen erforderlich wird.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
2019-09-03, Anlage zur Beschlussvorlage BIUA vom 16.09.2019, 19/44, Nutzungsänderung Kantine in Büro und Trainingscenter, 1. OG Bereich Achse 9-11 A-B, Hürderstraße 4 (.pdf)

Datenstand vom 01.10.2020 10:35 Uhr