Bebauungsplan Nr. 22 - 1. Änderung "Erholungsgebiet Heimstettener See"; Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 16.09.2019 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Beratungsfolge:
Sitzungs-
termin:
TOP-Nr.:
Abstimmung



Ja
Nein
Gemeinderat
öffentlich
05.03.2018
7
22
0
Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt
öffentlich
09.07.2018
5.2
12
0
Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt
öffentlich
16.09.2019
3.1



Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.03.2018 die Aufstellung des gemeinsamen Bebauungsplanes Nr. 22 – 1. Änderung „Erholungsgebiet Heimstettener See“ der Gemeinden Aschheim, Feldkirchen und Kirchheim beschlossen. Die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse in den Gemeinden Aschheim sowie Feldkirchen wurden am 13.03.2018 (Aschheim) bzw. am 08.03.2018 (Feldkirchen) gefasst. Das Plangebiet musste während dem Verfahren allerdings auf die Gemeinden mit ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet aufgeteilt werden. Demnach wird die Gemeinde Aschheim die Änderung des Bereichs für die Gaststätte vornehmen und die Gemeinde Kirchheim den Bereich Wasserwacht überplanen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die großzügige Aufweitung der Baugrenze sowie die Anhebung der erforderlichen Geschossflächen für eine Modernisierung und den Neubau der Wasserwachtstation am Heimstettener See, weil durch die Erweiterung der Aufgabengebiete und Rettungsdienstaufgaben sowie der medizinischen und technischen Anforderungen als auch der Anforderungen für Ausbildung und Schulung eine Vergrößerung der Räumlichkeiten unumgänglich ist. Des Weiteren wird die Gaststätte umgebaut. Dafür erfolgt die Anpassung der Baugrenzen hinsichtlich Form und Größe.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 23.07.2018 bis einschließlich 07.09.2018.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 23.05.2019 bis einschließlich 28.06.2019.

Gegenstand dieser Beschlussvorlage ist die Behandlung und Abwägung der im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen. Des Weiteren sind die Planunterlagen zu billigen und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


  1. Eingegangene Stellungnahmen
1
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
03.06.2019
keine Einwände
2
Amt für Ländliche Entwicklung
28.05.2019
keine Einwände
3
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
26.06.2019
Hinweis
4
Bayerisches Landesamt für Umwelt
29.05.2019
keine Einwände
5
Bayernwerk Netz GmBH
21.06.2019
keine Einwände
6
Deutsche Telekom Technik GmbH
11.06.2019
keine Einwände
7
Eisenbahn-Bundesamt
24.06.2019
keine Einwände
8
Erzbischöfliches Ordinariat München
24.05.2019
keine Einwände
9
Freiwillige Feuerwehr Kirchheim
03.06.2019
keine Einwände
10
Gemeinde Aschheim
02.07.2019
Keine Einwände
11
Gemeinde Pliening
11.06.2019
keine Einwände
12
Gemeinde Poing
03.06.2019
keine Einwände
13
Gemeinde Vaterstetten
05.06.2019
keine Einwände
14
gKu VE München Ost
27.06.2019
keine Einwände
15
Handwerkskammer für München und Oberbayern
07.06.2019
keine Einwände
16
IHK für München und Oberbayern
13.06.2019
keine Einwände
17
Landeshauptstadt München - Referat für Stadtplanung und Bauordnung
05.06.2019
keine Einwände
18
Landratsamt München - Sachgebiet Baurecht, Denkmalschutz und Raumordnungsrecht
12.07.2019
Empfehlungen
19
Landratsamt München - Kreisheimatpfleger
28.05.2019
keine Einwände
20
Polizeiinspektion 27
23.05.2019
Hinweis
21
Regierung von Oberbayern
14.06.2019
Empfehlung
22
Staatliches Bauamt Freising
27.05.2019
keine Einwände
23
SWM Infrastruktur Region
18.06.2019
keine Einwände
24
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
24.06.2019
keine Einwände
25
Wasserwirtschaftsamt München
05.06.2019
keine Einwände
  1. Stellungnahmen ohne Einwendungen, Anregungen, Hinweise oder Bedenken
1
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
03.06.2019
2
Amt für Ländliche Entwicklung
28.05.2019
3
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
26.06.2019
4
Bayerisches Landesamt für Umwelt
29.05.2019
5
Bayernwerk Netz GmBH
21.06.2019
6
Deutsche Telekom Technik GmbH
11.06.2019
7
Eisenbahn-Bundesamt
24.06.2019
8
Erzbischöfliches Ordinariat München
24.05.2019
9
Freiwillige Feuerwehr Kirchheim
03.06.2019
10
Gemeinde Aschheim
02.07.2019
11
Gemeinde Pliening
11.06.2019
12
Gemeinde Poing
03.06.2019
13
Gemeinde Vaterstetten
05.06.2019
14
gKu VE München Ost
27.06.2019
15
Handwerkskammer für München und Oberbayern
07.06.2019
16
IHK für München und Oberbayern
13.06.2019
17
Landeshauptstadt München - Referat für Stadtplanung und Bauordnung
05.06.2019
19
Landratsamt München - Kreisheimatpfleger
28.05.2019
22
Staatliches Bauamt Freising
27.05.2019
23
SWM Infrastruktur Region
18.06.2019
24
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
24.06.2019
25
Wasserwirtschaftsamt München
05.06.2019

Beschlussvorschlag

  1. Der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt nimmt zur Kenntnis, dass die unter Punkt B) im Sachverhalt aufgelisteten Träger öffentlicher Belange keine Anregungen, Einwendungen, Bedenken oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch gegenständliche Planung nicht berührt sind.

  1. Der Gemeinderat nimmt die im Sachverhalt A) gelisteten und dieser Sitzungsvorlage beigefügten eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und stimmt der Abwägung mit den jeweiligen Beschlussvorschlägen gemäß der Anlage „Abwägung der Stellungnahmen“ zu dieser Sitzungsvorlage vollumfänglich zu.

  1. Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Bebauungsplanentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 für das Gebiet „Erholungsgebiet Heimstettener See“, bestehend aus: Planzeichnung und Satzung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 16.09.2019. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

  1. Der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt nimmt zur Kenntnis, dass die unter Punkt B) im Sachverhalt aufgelisteten Träger öffentlicher Belange keine Anregungen, Einwendungen, Bedenken oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch gegenständliche Planung nicht berührt sind.

  1. Der Gemeinderat nimmt die im Sachverhalt A) gelisteten und dieser Sitzungsvorlage beigefügten eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und stimmt der Abwägung mit den jeweiligen Beschlussvorschlägen gemäß der Anlage „Abwägung der Stellungnahmen“ zu dieser Sitzungsvorlage vollumfänglich zu.

  1. Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Bebauungsplanentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 für das Gebiet „Erholungsgebiet Heimstettener See“, bestehend aus: Planzeichnung und Satzung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 16.09.2019. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
2019-08-01_B-Plan Nr. 22 Heimstettner See - Stellungnahmen § 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2 (.pdf)
2019-09-16_Begründung B-Plan 22 - 1. Änd. (.pdf)
2019-09-16_Satzung B-Plan 22 - 1. Änd. (.pdf)
2019-09-16_Umweltbericht B-Plan 22 - 1. Änd. (.pdf)
Abwägung der Stellungnahmen (.pdf)

Datenstand vom 01.10.2020 10:35 Uhr