Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 133/03 ,,Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 133 zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses nördlich der Flurstraße und westlich der Bürgermeister-Ruthus-Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 14.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 14.10.2019 ö zur Kenntnis 4.2

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 20.08.2019 hat der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Aschheim die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133/03, für die „Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 133 zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses nördlich der Flurstraße und westlich der Bürgermeister-Ruthus-Straße“ sowie die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB, da es sich um die Teiländerung eines bestehenden Bebauungsplanes handelt und die Grundzüge der Planung durch diese Änderung nicht berührt werden.
Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
  • Im Osten durch die Bürgermeister-Ruthus-Straße
  • Im Süden durch die Grünfläche nördlich der Flurstraße
  • Im Westen durch den Grünstreifen
  • Im Norden durch das bebaute Grundstück

und umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 391/17, 391/18 und 391/19 der Gemarkung Aschheim.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes:
  • Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses anstatt eines Doppelhauses und eines Einzelhauses auf den Grundstücken Fl. Nrn. 391/19, 391/18 und 391/17 der Gemarkung Aschheim, westlich der Bürgermeister-Ruthus-Straße
  • Geplant sind 8 Wohneinheiten (2-Zi.-Wohnungen und 3-Zi.-Wohnugen)
  • Errichtung einer Tiefgarage und oberirdischer Stellplätze

Als Art der baulichen Nutzung ist ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Da die Belange der Gemeinde Kirchheim durch die Aufstellung der ersten Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 075/02 „Gewerbegebiet östlich der Erdinger Landstraße“ nicht berührt werden, ist keine weitere Beschlussfassung notwendig.

Datenstand vom 11.12.2019 18:20 Uhr