30. Änderung des Flächennutzungsplans "Kirchheim 2030" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Gemeinderatssitzung , 23.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 23.09.2019 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

Beratungsfolge:
Sitzungs-
termin:
TOP-Nr.:
Abstimmung



Ja
Nein
Gemeinderat
öffentlich
04.10.2016
4
19
1
Gemeinderat
öffentlich
25.09.2017
4
20
1
Gemeinderat
öffentlich
05.03.2018
4.1
19
3
Gemeinderat
öffentlich
08.05.2018
4.1
19
2
Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt
öffentlich
19.06.2018
5.1
Mehrere Beschlüsse
Alle zugestimmt
Gemeinderat – Sondersitzung
öffentlich
10.12.2018
1
23
1
Gemeinderat
öffentlich
12.03.2019
4.1
18
2
Gemeinderat
öffentlich
22.07.2019
1.1
18
3
Gemeinderat – Sondersitzung
öffentlich
23.09.2019




In seiner Sitzung am 22.07.2019 hat der Gemeinderat die Abwägung der Stellungnahmen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgenommen und einen Feststellungsbeschluss über die 30. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst

Aufgrund von Änderungen an der Planzeichnung (Ergänzung Planzeichen im Bereich „altes Gymnasium“) sowie Ergänzung des Lärm- und Verkehrsgutachtens ist allerdings eine nochmalige Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich.

Der Feststellungsbeschluss vom 22.07.2019 soll daher aufgehoben werden. Der Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung bleibt bestehen.

Beschlussvorschlag

  1. Der am 22.07.2019 als Nr. 3. gefasste Feststellungsbeschluss wird aufgehoben. Die Beschlüsse Nr. 1 und 2 zur Abwägung der Stellungnahmen aus den vorangegangenen Verfahrensschritte bleibt unverändert bestehen und wir bestätigt.
  2. Der Gemeinderat billigt die Unterlagen zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Kirchheim 2030“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 23.09.2019 und ermächtigt die Verwaltung, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zeitnah durchzuführen.

Beschluss

  1. Der am 22.07.2019 als Nr. 3. gefasste Feststellungsbeschluss wird aufgehoben. Die Beschlüsse Nr. 1 und 2 zur Abwägung der Stellungnahmen aus den vorangegangenen Verfahrensschritte bleibt unverändert bestehen und wir bestätigt.
  2. Der Gemeinderat billigt die Unterlagen zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Kirchheim 2030“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 23.09.2019 und ermächtigt die Verwaltung, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zeitnah durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Dokumente
190923_FNP_Kirchheim_Begruendung oÄv (.pdf)
190923_FNP_Kirchheim_Korrektur (.pdf)
190923_UB_Kirchheim_30-FNP-Änderung (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 10:48 Uhr