Bebauungsplan Nr. 90-2/K "Hausen Südwest"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss für das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB- vertagt von BIUA 14.10.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Gemeinderatssitzung, 04.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 10. Gemeinderatssitzung 04.11.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Beratungsfolge:
Sitzungs-
TOP-
Abstimmung

termin:
Nr.:
Ja
Nein
Gemeinderat
öffentlich
07.12.2015
19
19
2

Gemeinderat
nichtöffentlich
04.07.2016




Gemeinderat
öffentlich
25.07.2016
6
20
0

Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt
öffentlich
25.02.2019
5.1
11
0

Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt
öffentlich
14.10.2019
3.1




Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 90-2/K für das Gebiet „Hausen Südwest“ wurde am 07.06.2016 beschlossen (Abstimmungsergebnis: 18:4).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden insbesondere folgende städtebauliche Ziele verfolgt:
-        Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen
-        Siedlungsabrundung der bebauten Ortslage
-        Festlegung einer geordneten Erschließung der künftigen Baugrundstücke
-        planungsrechtliche Sicherung eines im Geltungsbereich des Bebauungsplans vorhandenen Gewerbebetriebes

Im Rahmen des Aufstellungsverfahren erfolgte zunächst in der Zeit vom 02.12.2016 bis 05.01.2017 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 Baugesetzbuch. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgte bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Infrastruktur und Umwelt am 25.02.2019.

Es wurde beschlossen, dass die öffentliche Auslegung erst nach notariellem Abschluss des Grundstücksaufteilungs- und städtebaulichen Vertrages mit den planungsbegünstigten Eigentümern erfolgt. Dieser wurde nun geschlossen. Da sich aufgrund der Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag (welcher am 9.9.2019 durch den Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung gebilligt wurde) die Planung hinsichtlich der Herausnahme der Fußwege zu den Spielplätzen im Quartier D und E geändert hat, weil diese nun als Siedlungsspielplätze festgesetzt werden und demnach eine Erschließung über öffentlich gewidmete Siedlungswege nicht mehr erforderlich ist, soll der Bebauungsplan nochmals gebilligt werden. Es ist den Eigentümern überlassen, wo die Siedlungswege zu den Spielplätzen verlaufen. Im Umkehrschluss liegt auch der Unterhalt für die Siedlungsspielplätze und Siedlungswege bei den Eigentümern.
Zudem mussten aufgrund einer erfolgten Realteilung des Ausgleichsflächengrundstücks die Unterlagen überarbeitet werden und ein neues Ausgleichsflächenkonzept erstellt werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt stimmt der Festsetzung zur Darstellung der Spielplätze als Privatspielplätze und der damit verbundenen Herausnahme der öffentlich gewidmeten Fußwege zu den Spielplätzen in den Quartieren D und E zu. Außerdem nimmt der Ausschuss von der Überarbeitung des Ausgleichsflächenkonzepts aufgrund der erfolgten Realteilung der Beteiligten Kenntnis.

2.        Die Planänderungen sind in dem Planentwurf Stand 14.10.2019 bereits durch den Planfertiger eingearbeitet worden. Der Bebauungsplan mit dem Fassungsdatum 14.10.2019, bestehend aus Planzeichnung, Satzungstext, Begründung und Umweltbericht, wird hiermit gebilligt.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf mit Satzungstext, Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange einzuholen.

Beschluss 1

1.a Der Gemeinderat stimmt der Festsetzung zur Darstellung der Spielplätze als Spielplätze und der damit verbundenen Herausnahme der öffentlich gewidmeten Fußwege zu den Spielplätzen in den Quartieren D und E zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
GRM Dr. Johann Hausladen und GRM Marianne Hausladen sind bei dieser Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss 2

1 b Außerdem nimmt der Gemeinderat  von der Überarbeitung des Ausgleichsflächenkonzepts aufgrund der erfolgten Realteilung der Beteiligten Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
GRM Dr. Johann Hausladen und GRM Marianne Hausladen sind bei dieser Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss 3

2.        Die Planänderungen sind in dem Planentwurf Stand 14.10.2019 bereits durch den Planfertiger eingearbeitet worden. Der Bebauungsplan mit dem Fassungsdatum 14.10.2019, bestehend aus Planzeichnung, Satzungstext, Begründung und Umweltbericht, wird hiermit gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
GRM Dr. Johann Hausladen und GRM Marianne Hausladen sind bei dieser Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss 4

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf mit Satzungstext, Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
GRM Dr. Johann Hausladen und GRM Marianne Hausladen sind bei dieser Abstimmung nicht anwesend.

Dokumente
2019-10-14_B-Plan 90-2-K Hausen Südwest Stand 14.10.2019 - Ausgleichsflächenberechnung (.pdf)
2019-10-14_B-Plan 90-2-K Hausen Südwest Stand 14.10.2019 - Ausgleichsflächenplanung (.pdf)
2019-10-14_B-Plan 90-2-K Hausen Südwest Stand 14.10.2019 - Ausgleichsflächenübersicht geschwärzt (.pdf)
2019-10-14_B-Plan 90-2-K Hausen Südwest Stand 14.10.2019 - Baumkataster (.pdf)
2019-10-14_B-Plan 90-2-K Hausen Südwest Stand 14.10.2019 - Begründung (.pdf)
2019-10-14_B-Plan 90-2-K Hausen Südwest Stand 14.10.2019 - Bestandsplan Grünordnung (.pdf)
2019-10-14_B-Plan 90-2-K Hausen Südwest Stand 14.10.2019 - GOP_ UB mit Eingriffsregelung (.pdf)
2019-10-14_B-Plan 90-2-K Hausen Südwest Stand 14.10.2019 - Planzeichnung (.pdf)
2019-10-14_B-Plan 90-2-K Hausen Südwest Stand 14.10.2019 - Satzung (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 10:57 Uhr