Bebauungsplan Nr. 102/H "Gewerbepark östlich der Ammerthalstraße" - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Gemeinderatssitzung, 04.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 10. Gemeinderatssitzung 04.11.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Kirchheim strebt für die Flurnummern 171/2, 171/10, 169, 169/3, 169/4 Gemarkung Heimstetten eine Umnutzung an. Die Grundidee ist es, ein annähernd klimaneutrales Gewerbegebiet zu schaffen. Dies bedeutet einerseits eine Beschränkung der zulässigen Nutzungsarten auf emissionsarmes Gewerbe, andererseits die Schaffung eines durchgängigen Grünstreifens entlang der Autobahn A99. Ein städtebauliches Konzept, welches die angestrebten städtebaulichen sowie planerischen Grundzüge beinhaltet, wird zeitnah in Auftrag gegeben.
 
Abbildung 1: Umgriff Geltungsbereich B-Plan und Flurnummern
Die Grundidee der Schaffung eines zukunftsorientierten, grünen Gewerbegebietes resultiert zum einen aus der allgemeinen Verantwortung für die zukünftigen Generationen heraus und ist im Speziellen eine Reaktion auf die Vielzahl emissionsintensiver Betriebe im Gewerbegebiet Heimstetten.
Die Flurstücke liegen heute im Umgriff des Bebauungsplans Nr. 57 H (Stand 1. Änderung, in Kraft getreten mit Bekanntmachung vom 15.03.2001) und des Bebauungsplans Nr. 76 (in Kraft getreten mit Bekanntmachung vom 26.03.1998). Die Bebauungspläne setzen für die Flächen überwiegend Gewerbegebiete fest, in denen einzelne Betriebstypen (z. B. Speditionsbetriebe, reine Lagerbetriebe, Autowrackplätze) ausgenommen sind.
Der Bereich ist derzeit geprägt von Logistikbetrieben sowie emissionsintensiven Industrieunternehmen mit entsprechend negativen Auswirkungen für Bevölkerung und Mitarbeiter. So erhält die Gemeinde regelmäßig Anrufe von BürgerInnen aus den nördlich angrenzenden Wohngebieten, welche sich über Gerüche oder die schlechte Luftqualität beklagen.
Für eine erneute Überplanung der Grundstücke besteht daher ein städtebauliches Erfordernis i.S.d. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch. Um eine weitere Verschlechterung der Situation respektive der Luftqualität zu verhindern, plant die Gemeinde, auf Teilen der Flurstücke das geltende Planungsrecht aufzuheben und mit diesem neu geschaffenen Quartier ein regulierendes Element einzufügen. Der Planungsansatz umfasst hierbei ein trennendes, grünes Element zwischen der Autobahn A99 und dem Gewerbegebiet östlich der Ammerthalstraße. Dieser trennende Grünstreifen fungiert als Filter, sowohl für die Emissionen der Autobahn wie auch für die Gewerbebetriebe in der Umgebung. Zudem soll dieser als Frischluftschneise fungieren und die neu geschaffene Grünfläche kann der Naherholung der im Quartier tätigen MitarbeiterInnen dienen und so einen Beitrag zu einer modernen Arbeitsumgebung leisten.
Die im Planungsumgriff zulässigen Nutzungsarten sollen auf emissionsarme Gewerbebetriebe beschränkt werden. Hohe Schadstoffausstoße bspw. durch Logistikbetriebe oder Produktionsprozesse konterkarieren das Ziel eines „klimaneutralen“ Gewerbegebiets und sollen eingeschränkt werden. Neben der Klimaneutralität verfolgt die Gemeinde auch das Ziel, hier Flächen für höherwertiges Gewerbe zu schaffen, die in der Gemeinde bislang nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind und für die eine hohe Nachfrage besteht.
   
Abbildung 2: Skizze Planungsvorhaben
     
Derzeit befinden sich sämtliche Grundstücke des vorgesehenen Quartiers in Verkaufsprozessen. Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele der Gemeinde Kirchheim soll nun die Nachfolgenutzung für das Gesamtareal durch einen neuen Bebauungsplan gesteuert werden. Ziel der Gemeinde ist es hierbei, in enger Abstimmung mit den Eigentümern, ein umweltverträgliches, annähernd klimaneutrales Gewerbequartier zu schaffen. Der Mischung aus emissionsarmen Gewerbeflächen für verschiedenste Nutzungsarten im westlichen Teil und Grünflächen als trennendes, grünes Band zwischen Gewerbequartier und Autobahn A99 im östlichen Bereich soll eine Filter- und Ausgleichsfunktion im Spannungsfeld zwischen Gewerbe, Verkehrsinfrastruktur und Wohngebieten zukommen.

Das heute geltende Baurecht wird durch den verfolgten Planungsansatz zwangsläufig eingeschränkt. In Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange und unter Berücksichtigung der hohen Bedeutung, die die genannten Umweltbelange haben, soll diese Planung aber gleichwohl verfolgt werden.

Entschädigungsansprüche gegen die Gemeinde wegen der Einschränkung des Baurechts sind nach erster Prüfung nicht zu befürchten, da das Baurecht seit mehr als sieben Jahren besteht. Nach Ablauf dieser Frist können Entschädigungen nur noch für Eingriffe in eine tatsächlich ausgeübte Nutzung verlangt werden, nicht aber für Baurecht, das bisher nicht ausgeübt wurde (§ 42 Abs. 3 BauGB).

Auf dem Flurstück 171/10 wurde von dem Baurecht kein Gebrauch gemacht. Eine Entschädigung kommt dort somit nicht in Betracht. Der bestehende Betrieb auf dem Grundstück Fl.Nr. 169/3 soll nach derzeitigem Kenntnisstand aufgegeben werden, so dass auch insofern keine Entschädigungsansprüche wegen einer Einschränkung auf den genehmigen Bestand ohne Erweiterungsmöglichkeiten entstehen können.

Zur Sicherung der Planung soll parallel eine Veränderungssperre beschlossen werden (vgl. TOP Nr. 6)

Der aktuell vorgesehene Geltungsbereich ist diesem Sachverhalt beigefügt. Plananpassungen können im weiteren Verfahrensverlauf erfolgen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102/H „Gewerbepark östlich der Ammerthalstraße“ auf den Grundstücken mit den Flurnummern 171/2, 171/10, 169, 169/3, 169/4 der Gemeinde Heimstetten. Größe des Plangebietes: ca. 138.000 m²

  1. Planungsziel ist die Schaffung eines in Grünflächen gebetteten, annähernd klimaneutralen Gewerbequartiers.  Dabei vorgesehen ist eine Mischung aus emissionsarmen Gewerbeflächen für verschiedenste Nutzungsarten sowie einem grünen Band zwischen Gewerbegebiet und Autobahn A99.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102/H „Gewerbepark östlich der Ammerthalstraße“ auf den Grundstücken mit den Flurnummern 171/2, 171/10, 169, 169/3, 169/4 der Gemarkung Heimstetten. Größe des Plangebietes: ca. 138.000 m²

  1. Planungsziel ist die Schaffung eines in Grünflächen gebetteten, annähernd klimaneutralen Gewerbequartiers. Dabei vorgesehen ist eine Mischung aus emissionsarmen Gewerbeflächen für verschiedenste Nutzungsarten sowie einem grünen Band zwischen Gewerbegebiet und Autobahn A99.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2020 10:57 Uhr