Kommunalwahl 2020; Bestellung des Wahlleiters und seines Stellvertreters
Daten angezeigt aus Sitzung: 10. Gemeinderatssitzung, 04.11.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) | 10. Gemeinderatssitzung | 04.11.2019 | ö | beschließend | 10 |
Sachverhalt
Zu beachten gilt dabei, dass nach Art. 5 Abs. 1 Satz 4 GLKrWG Wahlleiter bzw. stellvertretende Person n i c h t sein kann, wer „…bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist (…)“. Bereits bei den Kommunalwahlen 2002, 2008 und 2014 wurden aus diesem Grund die Wahlleiter und deren Stellvertreter nicht aus den Reihen der amtierenden Bürgermeistern bzw. Gemeinderäten, sondern aus den Reihen der Verwaltung besetzt.
Beschlussvorschlag
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GRM Keck ist bei dieser Abstimmung nicht anwesend.