Kommunalwahl 2020; Entschädigung der Wahlhelfer
Daten angezeigt aus Sitzung: 10. Gemeinderatssitzung, 04.11.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) | 10. Gemeinderatssitzung | 04.11.2019 | ö | beschließend | 11 |
Sachverhalt
Mitarbeiter der Verwaltung haben zusätzlich einen Tag Dienstbefreiung erhalten
Wahlhelfer die keine Dienstbefreiung erhalten haben
80,00 €
Wahlhelfer die eine Dienstbefreiung erhalten haben
Mitarbeiter der Verwaltung haben zusätzlich einen Tag Dienstbefreiung erhalten
Europawahl 2019 90,00 €
Wahlhelfer die keine Dienstbefreiung erhalten haben
60,00 €
Wahlhelfer die eine Dienstbefreiung erhalten haben
Mitarbeiter der Verwaltung haben zusätzlich einen Tag
Dienstbefreiung erhalten
Einwohnermeldeamt, Wahlamt, EDV, Bauhof und die
Hausmeister der Schulen, die am Wahlsonntag im Einsatz
waren, haben ebenfalls eine Entschädigung in Höhe von 60,- €
pro Person, sowie die geleisteten Stunden erhalten.
der Wahllokale für die Kommunalwahl 2020. Mit der der Erhöhung der Brieflokale gegenüber
der letzten Kommunalwahl, von 8 auf 14 Briefwahllokale, steigt in der Folge auch der Bedarf
von 176 (Brief- und Wahlvorstände mit 8 Mitgliedern) auf 224 (Brief-) Wahlvorstände. Dieser Bedarf kann aller Voraussicht nach nicht vollständig mit dem bisherigen Bestand gedeckt
werden. Umso wichtiger ist es aus unserer Sicht, daher finanzielle Anreize für das Wahlhelfer-
amt zu schaffen. Es wird daher vorgeschlagen, gegenüber der Kommunalwahl 2014, eine
höhere Entschädigung an die Wahlhelfer zu zahlen.
Die Wahlhelfer sind am Wahlsonntag weit über 10 Stunden ehrenamtlich im Einsatz. Die Wahlhelfer werden in den Wahllokalen wieder mit Brotzeit und Getränken versorgt werden.
und werden entsprechend abgegolten.
Beschlussvorschlag
und externe Wahlhelfer, die von ihrem Arbeitgeber einen Tag frei erhalten) zu entschädigen.
Bei einer ggf. erforderlichen Stichwahl wird jeweils eine pauschale Entschädigung von 50,00 € ausbezahlt.
Die Mitarbeiter der Verwaltung aus den Abteilungen Einwohnermeldeamt, Wahlamt, EDV, Bau-
hof und Hausmeister der Schulen, die am Wahlsonntag und bei einer ggf. erforderlichen Stich-
wahl im Einsatz sind, erhalten ebenfalls eine Entschädigung in Höhe von 100,00 € bzw. 50,00 € pro Person, sowie die jeweils geleisteten Stunden.
Zusätzlich erhalten Gemeindebedienstete aus anderen Bereichen, die am Wahlsonntag und bei einer ggf. erforderlichen Stichwahl im Einsatz sind, jeweils einen Tag Dienstbefreiung.
haushaltsrechtliche Auswirkungen
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 11
Abstimmungsbemerkung
Antrag GRM Pirzer - abgelehnt
Beschluss 2
und externe Wahlhelfer, die von ihrem Arbeitgeber einen Tag frei erhalten) zu entschädigen.
Bei einer ggf. erforderlichen Stichwahl wird jeweils eine pauschale Entschädigung von 50,00 € ausbezahlt.
Die Mitarbeiter der Verwaltung aus den Abteilungen Einwohnermeldeamt, Wahlamt, EDV, Bau-
hof und Hausmeister der Schulen, die am Wahlsonntag und bei einer ggf. erforderlichen Stich-
wahl im Einsatz sind, erhalten ebenfalls eine Entschädigung in Höhe von 100,00 € bzw. 50,00 € pro Person, sowie die jeweils geleisteten Stunden.
Zusätzlich erhalten Gemeindebedienstete aus anderen Bereichen, die am Wahlsonntag und bei einer ggf. erforderlichen Stichwahl im Einsatz sind, jeweils einen Tag Dienstbefreiung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0