Kommunalwahl 2020; Entschädigung der Wahlhelfer


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Gemeinderatssitzung, 04.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 10. Gemeinderatssitzung 04.11.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Folgende Entschädigungsregelungen wurden vom Gemeinderat jeweils für die letzten Wahlen beschlossen:

Kommunalwahl 2008        80,00 €

Mitarbeiter der Verwaltung haben zusätzlich einen Tag Dienstbefreiung erhalten

Evtl. Stichwahl        50,00 € Pauschal ohne Differenzierung

Kommunalwahl 2014        105,00 €
Wahlhelfer die keine Dienstbefreiung erhalten haben

80,00 €
Wahlhelfer die eine Dienstbefreiung erhalten haben

Mitarbeiter der Verwaltung haben zusätzlich einen Tag Dienstbefreiung erhalten

Evtl. Stichwahl        50,00 € Pauschal ohne Differenzierung

Europawahl 2019                           90,00 €
                                                         Wahlhelfer die keine Dienstbefreiung erhalten haben
                                                         
                                                         60,00 €
                                          Wahlhelfer die eine Dienstbefreiung erhalten haben
                                                         
                                                         Mitarbeiter der Verwaltung haben zusätzlich einen Tag
                                                         Dienstbefreiung erhalten
 Die Mitarbeiter der Verwaltung aus den Abteilungen  
 Einwohnermeldeamt, Wahlamt, EDV, Bauhof und die
 Hausmeister der Schulen, die am Wahlsonntag im Einsatz  
 waren, haben ebenfalls eine Entschädigung in Höhe von 60,- €
 pro Person, sowie die geleisteten Stunden erhalten.




               

Am 15. März 2020 (ggf. Stichwahl am 29. März 2020) findet die Kommunalwahl statt.
Wie sich bereits bei der letzten Europawahl im Mai 2019 zeigte, wird es immer schwieriger genügend und geeignete Wahlhelfer zu finden. Vor allem im Blick auf die Neustrukturierung
der Wahllokale für die Kommunalwahl 2020. Mit der der Erhöhung der Brieflokale gegenüber
der letzten Kommunalwahl, von 8 auf 14 Briefwahllokale, steigt in der Folge auch der Bedarf
von 176 (Brief- und Wahlvorstände mit 8 Mitgliedern) auf 224 (Brief-) Wahlvorstände. Dieser Bedarf kann aller Voraussicht nach nicht vollständig mit dem bisherigen Bestand gedeckt
werden. Umso wichtiger ist es aus unserer Sicht, daher finanzielle Anreize für das Wahlhelfer-
amt zu schaffen. Es wird daher vorgeschlagen, gegenüber der Kommunalwahl 2014, eine
höhere Entschädigung an die Wahlhelfer zu zahlen.

Die Wahlhelfer sind am Wahlsonntag weit über 10 Stunden ehrenamtlich im Einsatz. Die Wahlhelfer werden in den Wahllokalen wieder mit Brotzeit und Getränken versorgt werden.
Die Überstunden, die für die Wahl in den entsprechenden Abteilungen (Einwohnermeldeamt, Wahlamt, EDV, Bauhof, Hausmeister) anfallen, sind als angeordnete Überstunden zu sehen
und werden entsprechend abgegolten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Wahlhelfer mit 120,00 € (für nicht Gemeindebedienstete, die vor ihrem Arbeitgeber keinen Tag frei bekommen) und 100,00 € (für Mitarbeiter der Verwaltung
und externe Wahlhelfer, die von ihrem Arbeitgeber einen Tag frei erhalten) zu entschädigen.
Bei einer ggf. erforderlichen Stichwahl wird jeweils eine pauschale Entschädigung von 50,00 € ausbezahlt.

Die Mitarbeiter der Verwaltung aus den Abteilungen Einwohnermeldeamt, Wahlamt, EDV, Bau-
hof und Hausmeister der Schulen, die am Wahlsonntag und bei einer ggf. erforderlichen Stich-
wahl im Einsatz sind, erhalten ebenfalls eine Entschädigung in Höhe von 100,00 € bzw. 50,00 € pro Person, sowie die jeweils geleisteten Stunden.

Zusätzlich erhalten Gemeindebedienstete aus anderen Bereichen, die am Wahlsonntag und bei einer ggf. erforderlichen Stichwahl im Einsatz sind, jeweils einen Tag Dienstbefreiung.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die erforderlichen Ausgaben werden im Verwaltungshaushalt 2020 entsprechend der Beschlusslage veranschlagt werden.
Br 23.10.19

Beschluss 1

Antrag GRM Pirzer:
Der Wahlvorstand erhält 10,-- € mehr. (130,-- € bzw. 110,-- €)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Antrag GRM Pirzer - abgelehnt

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, die Wahlhelfer mit 120,00 € (für nicht Gemeindebedienstete, die vor ihrem Arbeitgeber keinen Tag frei bekommen) und 100,00 € (für Mitarbeiter der Verwaltung
und externe Wahlhelfer, die von ihrem Arbeitgeber einen Tag frei erhalten) zu entschädigen.
Bei einer ggf. erforderlichen Stichwahl wird jeweils eine pauschale Entschädigung von 50,00 € ausbezahlt.

Die Mitarbeiter der Verwaltung aus den Abteilungen Einwohnermeldeamt, Wahlamt, EDV, Bau-
hof und Hausmeister der Schulen, die am Wahlsonntag und bei einer ggf. erforderlichen Stich-
wahl im Einsatz sind, erhalten ebenfalls eine Entschädigung in Höhe von 100,00 € bzw. 50,00 € pro Person, sowie die jeweils geleisteten Stunden.

Zusätzlich erhalten Gemeindebedienstete aus anderen Bereichen, die am Wahlsonntag und bei einer ggf. erforderlichen Stichwahl im Einsatz sind, jeweils einen Tag Dienstbefreiung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2020 10:57 Uhr