Collegium 2000, Änderung eines Fensters in eine Fluchttüre, Bau eines Sammelplatzes/Terrasse, neue Lage der Fluchttreppe und Änderung der Freiflächen, Räterstraße 21


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 11.11.2019

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wurde für den Antrag auf Baugenehmigung für die Änderung eines Fensters in eine Fluchttüre, den Bau eines Sammelplatzes (Terrasse), die neue Lage der Fluchttreppe und die Änderung der Freiflächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 112/8 der Gemarkung Heimstetten, Räterstraße 21, auf dem Verwaltungsweg erteilt.

Der Antrag wurde an das Landratsamt zur Genehmigungsprüfung weitergeleitet.
Bei der dortigen Prüfung wurde festgestellt, dass Befreiungstatbestände vorliegen.

Im Anhang der Sitzungsvorlage sind Ausschnitte der Eingabepläne und ein Schreiben der bauaufsichtlichen Genehmigungsbehörde beigefügt, denen die Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans entnommen werden können.

Für die Erteilung der Baugenehmigung ist die Zustimmung der Gemeinde zu Befreiungen von den Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67, in dessen Geltungsbereich sich das Baugrundstück befindet, erforderlich
  1. wegen der Errichtung einer Fluchttreppe mit Weg und Platzgestaltung mit 6 m x 12 m in einer durch Planzeichen Nr. A.11.2.2 festgesetzten „privaten Grünfläche“ und
  2. wegen der Überschreitung der unter Nr. A.3.2.4 festgesetzten höchstzulässigen Wandhöhe von 9,60 m im Bereich des geplanten Tiefhofes mit 13,10 m um 3,50 m.
Anzumerken ist dabei, dass textlich festgesetzt ist: „Wandhöhe als Höchstmaß bezogen auf das natürliche Gelände“.
Durch den Tiefhof wird das Gelände abgesenkt; es entsteht sozusagen hier ein „künstliches Gelände“, wobei das natürliche Gelände unverändert bleibt. Die Wandhöhe ist an dieser Stelle nicht „abstandsflächenrelevant“.

Den beiden genannten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann zugestimmt werden, weil die Abweichungen unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar und städtebaulich vertretbar sind.

H. Mayer
Kirchheim, der 06.11.2019

Beschlussvorschlag

Für die Änderung eines Fensters in eine Fluchttüre, den Bau eines Sammelplatzes/Terrasse, einer neuen Lage der Fluchttreppe und der Änderung der Freiflächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 112/8 der Gemarkung Heimstetten, Räterstraße 21, wird der Befreiung von den Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67
  1. wegen der Errichtung einer Fluchttreppe mit Weg und der Platzgestaltung mit 6 m x 12 m in einer durch Planzeichen Nr. A.11.2.2 festgesetzten „privaten Grünfläche“ und
  2. wegen der Überschreitung der unter Nr. A.3.2.4 festgesetzten höchstzulässigen Wandhöhe von 9,60 m mit 13,10 m um 3,50 m
gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Beschluss

Für die Änderung eines Fensters in eine Fluchttüre, den Bau eines Sammelplatzes/Terrasse, einer neuen Lage der Fluchttreppe und der Änderung der Freiflächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 112/8 der Gemarkung Heimstetten, Räterstraße 21, wird der Befreiung von den Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67
  1. wegen der Errichtung einer Fluchttreppe mit Weg und der Platzgestaltung mit 6 m x 12 m in einer durch Planzeichen Nr. A.11.2.2 festgesetzten „privaten Grünfläche“ und
  2. wegen der Überschreitung der unter Nr. A.3.2.4 festgesetzten höchstzulässigen Wandhöhe von 9,60 m mit 13,10 m um 3,50 m
gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
2019-11-06, Anlage zur Beschlussvorlage BIUA vom 11.11.2019, 19/43, Änderung eines Fensters in eine Fluchttüre, Bau eines Sammelplatzes/Terrasse, neue Lage der Fluchttreppe und Änderung der Freiflächen, Räterstraße 21 (.pdf)

Datenstand vom 23.09.2020 08:18 Uhr