Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41.1 "Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing-Neukonzeption/Erweiterung"


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 11.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 10. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 11.11.2019 ö zur Kenntnis 4.2

Sachverhalt

Am 26.07.2018 wurde im Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 41.12 „Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing – Neukonzeption/Erweiterung“ gefasst. In diesem Zusammenhang wurde auch beschlossen, dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert wird. In der Sitzung am 25.07.2019 wurde mehrheitlich die Weiterführung der Planung auf der Grundlage der vorgestellten Variante 1 beschlossen, wobei für die „Krautgärten“ im nördlichen Bereich der Fläche von 3.000 m² einzuplanen ist. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.09.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41.1 „Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing – Neukonzeption/Erweiterung“ bis einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 12.09.2019 gebilligt und die Verwaltung beauftragt das Auslegungsverfahren nach §3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
Plangebiet:
Das Plangebiet liegt östlich der Plieninger Straße zwischen dem bestehenden Sportpark und der Hangkante.
Im Norden grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an, im Süden verläuft die Straße „Am Hanselbrunn“
Zur Ortsmitte beträgt die Entfernung ca. 1,0 km, zur S-Bahn Station Poing ca. 0,5 km.
Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 14,3 ha, der neue Teil des Sportparks hat eine Größe von ca. 6,0 ha, von diesen fungieren über die Hälfte (3,1 ha) als Ausgleichsflächen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes:
Der starke Bevölkerungswachstum der Gemeinde Poing, das allgemeine hohe Interesse an Sport und die dadurch erhebliche Zunahme an Mitglieder in Sportvereinen, erfordern zusätzliche Sport- und Freizeitbezogene Infrastruktureinrichtungen. Der vorhandene Bedarf an Sportflächen u.a. die aus den Sportvereinen wachsende Nachfrage, kann schon heute nicht mehr gedeckt werden.
Die Gemeinde möchte daher das vorhandene Sportgelände nach Osten erweitern. Dieser Standort hat sich nach der Untersuchung alternativer Standortvarianten aufgrund der möglichen Wechselnutzung bereits bestehender Infrastruktur, Versorgungseinrichtungen und Verkehrsanbindungen als am zweckmäßigsten herausgestellt.

Datenstand vom 23.09.2020 08:18 Uhr