Gemeinde Aschheim, Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 028/01, "Erholungsgebiet Heimstettner See - 1.Änderung"


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 11.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 10. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 11.11.2019 ö zur Kenntnis 4.5

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Aschheim hat am 13.03.2018 und am 11.12.2018 beschlossen, für die 1. Änderung des gemeinsamen Bebauungsplans der Gemeinden Aschheim, Feldkirchen sowie Kirchheim b. München für das Erholungsgebiet Heimstettener See“ den Bebauungsplan Nr. 028/01 aufzustellen. Es war zunächst das Bebauungsplanverfahren gemeinsam mit den Gemeinden Kirchheim und Feldkirchen zu betreiben. Das Landratsamt München hat jedoch angeregt, dass jede Gemeinde für die in ihrem Hoheitsgebiet anfallenden Änderungen ein separates Änderungsverfahren durchführt. Daher wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 09.04.2019 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 028/01 der Gemeinde Aschheim auf die Gaststätte nördlich des Heimstettener Sees zu reduzieren (früherer Änderungsbereich 1). Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu dem damals gemeinsamen Bebauungsplan fand vom 18.01.2019 bis einschließlich 18.02.2019 statt. Eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 07.06.2019 bis 08.07.2019 statt.

Ziel und Zweck des Bebauungsplans Nr. 028/01 der Gemeinde Aschheim ist somit nur  noch die großzügige Aufweitung der Baugrenze sowie die Anhebung der erforderlichen Grundflächen für den Neubau der Gaststätte am Heimstettener See. Mit der E-Mail vom 24.10.2019 teilte die Gemeinde Aschheim mit, dass der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 17.09.2019 beschlossen hat, dass die Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange erneut die Möglichkeit haben, bis zum 09.12.2019 Anregungen zum Bebauungsplanentwurf vorzubringen.

Datenstand vom 23.09.2020 08:18 Uhr