30. Änderung des Flächennutzungsplans "Kirchheim 2030" - Abwägung der Stellungnahmen sowie Feststellungbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Gemeinderatssitzung, 02.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Beratungsfolge:
Sitzungs-
termin:
TOP-Nr.:
Abstimmung



Ja
Nein
Gemeinderat
öffentlich
04.10.2016
4
19
1
Gemeinderat
öffentlich
25.09.2017
4
20
1
Gemeinderat
öffentlich
05.03.2018
4.1
19
3
Gemeinderat
öffentlich
08.05.2018
4.1
19
2
Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt
öffentlich
19.06.2018
5.1
Mehrere Beschlüsse
Alle zugestimmt
Gemeinderat – Sondersitzung
öffentlich
10.12.2018
1
23
1
Gemeinderat
öffentlich
12.03.2019
4.1
18
2
Gemeinderat
öffentlich
22.07.2019
1.1
18
3
Gemeinderat – Sondersitzung
öffentlich
23.09.2019
1.2
19
1
Gemeinderat
öffentlich
02.12.2019
1.1



In seiner Sitzung vom 08.05.2017 hat der Gemeinderat die Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Am 25.09.2017 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 „Kirchheim 2030“ beschlossen. In der Gemeinderatssitzung am 05.03.2018 wurden Planungsänderungen beschlossen.

Am 08.05.2018 wurde der Flächennutzungsplan bestehend aus Planzeichnung sowie Begründung mit Umweltbericht sowie der Bebauungsplan bestehend aus Planentwurf mit Satzungstext, integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 15.03.2018 bis 09.05.2018. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 16.05.2018 bis 29.06.2018. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte in der Sitzung am 12.03.2019.

In der Zeit vom 11.04.2019 bis 17.05.2019 erfolgte die Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Bürger und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 13.06.2019 bis 15.07.2019 statt. In seiner Sitzung am 22.07.2019 hat der Gemeinderat die Abwägung der Stellungnahmen vorgenommen und einen Feststellungsbeschluss über die 30. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

Aufgrund von Änderungen an der Planzeichnung (Ergänzung Planzeichen im Bereich „altes Gymnasium“) sowie Ergänzung des Lärm- und Verkehrsgutachtens wurde allerdings eine nochmalige Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich, welche in der Zeit vom 24.10.2019 bis 25.11.2019 durchgeführt wurde.
Der Feststellungsbeschluss vom 22.07.2019 wurde in der Gemeinderatssitzung am 23.09.2019 entsprechend aufgehoben. Der Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung bleibt bestehen.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus dem letzten Verfahrensschritt vom 24.10.2019 bis 25.11.2019 sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom vorliegenden Abwägungsmaterial und kann die beigefügten Abwägungen der Stellungnahmen im gesamten beschließen. Die zu beschließenden Anlagen sind wie folgt bezeichnet:
  • 2019-12-02_Abwägung der Stellungnahmen aus § 3 Abs. 2 BauGB (Bürgerbeteiligung)
  • 2019-12-02_Abwägung der Stellungnahmen aus § 4 Abs. 2 BauGB (TöB-Beteiligung)

Die Stellungnahmen wurden berücksichtigt und abgewogen. Auf dieser Grundlage wurden alle Unterlagen vom Flächennutzungsplan und Bebauungsplan redaktionell überarbeitet/angepasst, um den Feststellungsbeschluss gemäß § 5 BauGB zu fassen.

Hinweis der Verwaltung: Aus zeitlichen Gründen konnten noch nicht alle Informationen zur Verfügung gestellt werden. Da die Frist für die Abgabe von Einwendungen/Anregungen zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans bis einschließlich 25.11.2019 lief, kann der Abwägungsvorschlag erst zur Gemeinderatssitzung erfolgen und wird mit der Nachladung oder ggf. als Tischvorlage nachgereicht. Die eingegangenen Stellungnahmen sind bereits beigefügt.

Beschlussvorschlag

1. Die im Zeitraum vom 24.10.2019 bis 25.11.2019 nochmals durchgeführte öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch und die dabei eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Die Abwägung der Stellungnahmen wird entsprechend den Anlagen „2019-12-02_Abwägung der Stellungnahmen aus § 3 Abs. 2 BauGB (Bürgerbeteiligung)“ und „2019-12-02_Abwägung der Stellungnahmen aus § 4 Abs. 2 BauGB (TöB-Beteiligung)“ im gesamten beschlossen. Nochmals bestätigt wird auch der Beschluss vom 12.03.2019 TOP 4.1 sowie der Abwägungsbeschluss vom 22.07.2019.

2. Der Gemeinderat stellt fest, dass auf Grund der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine wesentlich in die Planung eingreifenden Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind. Die Verwaltung wird ermächtigt, die nachrichtlichen Übernahmen in den Flächennutzungsplan einarbeiten zu lassen. Den Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen zum Planentwurf vorgetragen haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

3. Der Gemeinderat stellt die 30. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Kirchheim 2030“, mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 02.12.2019 gemäß § 5 Baugesetzbuch fest.

Diskussionsverlauf

GRM Proffert beantragt namentliche Abstimmung.
einvernehmlich
 

Beschluss

1. Die im Zeitraum vom 24.10.2019 bis 25.11.2019 nochmals durchgeführte öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch und die dabei eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Die Abwägung der Stellungnahmen wird entsprechend den Anlagen „2019-12-02_Abwägung der Stellungnahmen aus § 3 Abs. 2 BauGB (Bürgerbeteiligung)“ und „2019-12-02_Abwägung der Stellungnahmen aus § 4 Abs. 2 BauGB (TöB-Beteiligung)“ im gesamten beschlossen. Nochmals bestätigt wird auch der Beschluss vom 12.03.2019 TOP 4.1 sowie der Abwägungsbeschluss vom 22.07.2019.

2. Der Gemeinderat stellt fest, dass auf Grund der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine wesentlich in die Planung eingreifenden Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind. Die Verwaltung wird ermächtigt, die nachrichtlichen Übernahmen in den Flächennutzungsplan einarbeiten zu lassen. Allen Bürgern, den Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen zum Planentwurf vorgetragen haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

3. Der Gemeinderat stellt die 30. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Kirchheim 2030“, mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 02.12.2019 gemäß § 5 Baugesetzbuch fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Namentliche Abstimmung: Maximilian Böltl - ja Josef Dirl - ja Dr. Thomas Heinik - ja Franz Glasl - ja Lieselotte Gnasmüller - ja Franz Graf - ja Andrea Haas - ja Marianne Hausladen - ja Tanja Heidacher - ja Frank Holz - ja Stefanie Jürgens - ja Stephan Keck - ja Gerd Kleiber - ja Monika Kutsch-Siegel - ja Ewald Matejka - ja Petra Mayr - ja Beate Neubauer - ja Ilse Pirzer - ja Marcel Prohaska - ja Wolfgang Heinz-Fischer - nein Angela Hilger - nein Susanne Merten-Wente - nein Marcel Proffert - nein Rüdiger Zwarg - nein

Dokumente
2019-12-02_FNP_Kirchheim (.pdf)
2019-12-02_FNP_Kirchheim_Begruendung (.pdf)
2019-12-02_Stellungnahmen § 3 (2) 10-11.2019 - geschwärzt (.pdf)
2019-12-02_Abwägung der Stellungnahmen aus § 3 Abs. 2 BauGB (Bürgerbeteiligung) (.pdf)
2019-12-02_Stellungnahmen § 4 (2) 10-11.2019 - TöB (.pdf)
2019-12-02_verspätet eingegangene Stellungnahmen (.pdf)
2019-12-02_Abwägung der Stellungnahmen aus § 4 Abs. 2 BauGB (TöB-Beteiligung) (.pdf)

Datenstand vom 23.09.2020 08:22 Uhr