Antrag der SPD Fraktion vom 02.04.2019: "Sperrung Straße von Grub ins Gewerbegebiet Kirchheim" - vertagt von GR 04.11.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Gemeinderatssitzung, 02.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die SPD-Fraktion stellte am 02. April 2019 einen Antrag die Gemeindeverbindungsstraße von Grub ins Gewerbegebiet Kirchheim für den Durchgangsverkehr zu sperren.
Gemäß Beschluss des BIUA vom 13.05.2019 hat die Verwaltung den Antrag geprüft.
Für die Sperrung einer Straße für den Durchgangsverkehr, also die Anordnung von Verkehrszeichen, kommt § 45 StVO in Betracht.
Gemäß § 45 Abs. 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs und zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum, zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße, zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen, zum Schutz der Gewässer und Heilquellen, zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit, sowie zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
Gemäß § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Ausnahmen davon finden sich § 45 Abs. 9 Satz 4ff und betreffen z.B. Anordnungen von Verkehrszeichen um Mautausweichverkehr zu verhindern oder einen Luftreinhalteplan einzuhalten.
Demnach mangelt es an einer Rechtsgrundlage um den Henschelring für den Durchgangsverkehr zu sperren.
Da gemäß I. VwV-StVO zu § 45 StVO vor jeder Entscheidung die Polizei zu hören ist, hat die Verwaltung am 20. August 2019 die örtlich zuständige Polizeiinspektion 27 in Haar um eine Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion gebeten.
In der am selben Tag erfolgten Antwort der PI 27 wurde die Verwaltung darauf hingewiesen, dass eine Sperrung der Verbindungsstraße nach Grub die Gemeinde Poing betreffen würde und sich auch mit dieser in Verbindung gesetzt werden sollte.
Am 28. August 2019 bat die Verwaltung die Gemeinde Poing per E-Mail um Stellungnahme.
In einer ersten Antwort der Gemeinde Poing am 29. August 2019 wurde die Verwaltung über eine Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg zu einem ähnlich gelagerten Fall informiert. In dieser Stellungnahme heißt es, dass die StVO es nicht vorsieht, dass Straßen gesperrt werden um den Durchgangsverkehr zu vermeiden mit der Ausnahme für den Mautausweichverkehr. (s. auch oben).
Die Verwaltung gab am 30. August 2019 die Antwort der PI 27 an die Gemeinde Poing weiter, so dass diese sich mit der für Poing zuständigen Polizeiinspektion Poing für eine Stellungnahme in Verbindung setzen kann.
Am 2. September 2019 wurde uns durch die Gemeinde Poing die Stellungnahme der Polizeiinspektion Poing weitergeleitet, welche besagt, dass auch die Polizeiinspektion Poing keine Rechtsgrundlage für die Sperrung der Gemeindeverbindungsstraße Kirchheim –Grub sieht, da es in der StVO keine Rechtsgrundlage für die Verhinderung von Durchgangsverkehr, bis auf Mautausweichverkehr, gibt. (s. auch oben)

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat lehnt den Antrag der SPD Fraktion, die Gemeindeverbindungsstraße von Grub ins Gewerbegebiet Kirchheim für den Durchgangsverkehr zu sperren, ab .

Diskussionsverlauf

Dieser Top wird in die nächste Gemeinderatssitzung vertagt.
Die Beschlussvorlage wird aufgearbeitet, die genaue Rechtsgrundlage beschrieben und die Historie beigefügt. (Dieser Antrag wurde bereits vor einigen Jahren gestellt)
Genauer Wortlaut und die Begründung werden in die Beschlussvorlage eingearbeitet.
Der gesamte e-mail Verkehr ist nicht beizulegen sondern in die Beschlussvorlage einzuarbeiten.

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt den Antrag der SPD Fraktion, die Gemeindeverbindungsstraße von Grub ins Gewerbegebiet Kirchheim für den Durchgangsverkehr zu sperren, ab .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 8

Dokumente
BIUA 13.05.2019 - Antrag SPD Fraktion 02.04.2019 - Sperrung Straße von Grub (.pdf)
GR 04.11.2019 - Sperrung Straße Grub - Stellungnahme Gemeinder Poing und PI Poing - Anlage 3 (.pdf)
GR 04.11.2019 - Sperrung Straße Grub - Stellungnahme PI27 - Anlage 2 (.pdf)

Datenstand vom 23.09.2020 08:22 Uhr