Dachflächen beim Neubau Rosenstraße 10; Nutzung für Photovoltaikanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 09.12.2019

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15.01.2014 beschlossen, dass alle gemeindlichen Objekte untersucht werden sollen, ob es möglich ist, eine Photovoltaikanlagen zu installieren.
Die Verwaltung schlägt vor, dass auf den Dachflächen beim Neubau in der Rosenstraße 10 eine Photovoltaikanlage installiert wird, was technisch als auch planerisch möglich ist. Eine entsprechende Anlage könnte durch die Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG errichtet werden. Mit dem Genossenschaftsmodell gibt es für Bürger die Möglichkeit, Anteile an der Genossenschaft zu erwerben und mit sogenannten Nachrangdarlehen die Anlage mitzufinanzieren. Eine detaillierte Projektbeschreibung mit Referenzobjekten ist dem Sachvortrag als Anlage beigefügt.
Sollte sich der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt für eine Zusammenarbeit mit der BENG eG aussprechen, wäre ein entsprechender Gestattungsvertrag abzuschließen. Ein Entwurf findet sich in den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen (Tagesordnungspunkt 4.1). Es wir d angemerkt, dass ggf. noch Änderungen bis zur Unterschriftsreife notwendig bzw. erforderlich sind.

Beschlussvorschlag

  1. Der Installation einer Photovoltaikanlage auf den Dachflächen beim Neubau in der Rosenstraße 10 wird zugestimmt.


  1. Die Photovoltaikanlage soll durch die Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG errichtet, betrieben und unterhalten werden.


Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Gestattungsvertrag mit der Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG abzuschließen. Ferner wird die Verwaltung ermächtigt, notwendige bzw. erforderliche Änderungen im vorgelegten Entwurf im Büroweg vorzunehmen bzw. zu entscheiden.

Beschluss

  1. Der Installation einer Photovoltaikanlage auf den Dachflächen beim Neubau in der Rosenstraße 10 wird zugestimmt.


  1. Die Photovoltaikanlage soll durch die Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG errichtet, betrieben und unterhalten werden.


Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Gestattungsvertrag mit der Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG abzuschließen. Ferner wird die Verwaltung ermächtigt, notwendige bzw. erforderliche Änderungen im vorgelegten Entwurf im Büroweg vorzunehmen bzw. zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
ohne GRM Neubauer

Dokumente
Projektbeschreibung_Photovoltaik (.pdf)

Datenstand vom 01.10.2020 10:43 Uhr