Arbeitgeberleistung - Antrag des Personalrats - Sachzulage "Mittagessen"


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Beteiligungen, 13.01.2020

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 09.12.2019 stellt der Personalrat der Gemeinde Kirchheim b. München folgenden Antrag:
Zahlung einer Sachzulage an alle Mitarbeiter der Gemeinde Kirchheim b. München bis zu einer Höhe von 44 Euro pro Monat in Form von 2 Euro Gutscheinen pro Arbeitstag.
Information aus der Verwaltung:
Die Gemeinde Kirchheim b. München stellt ihren Beschäftigten Getränke, wie Kaffee und Wasser unentgeltlich zur Verfügung, welche steuerrechtlich als Aufmerksamkeit gewertet werden und deshalb steuerfrei bleiben.

Eine Prüfung des Antrages hat Folgendes ergeben:
Der Vorschlag des Personalrats „Gutscheine“ in Höhe von 2,00 Euro analog dem Geschenkgutschein auszuteilen, kann aus steuerrechtlichen Gründen nicht realisiert werden.
Die Gutscheine müssen ausschließlich an Unternehmen gekoppelt sein, wie Bäcker, Metzger, Supermarkt, Kiosk oder Restaurant, um gewährleisten zu können, dass damit Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenspausen bestimmt sind, gekauft werden.
Durch die Begrenzung des steuerpflichtigen Betrags auf den Wert der Essensmarke von 2,00 Euro sind weitere Besonderheiten zu beachten:
Grundsätzlich gilt der Sachbezugswert 2020 für ein Mittag- oder Abendessen von 3,40 Euro und
Frühstück von 1,80 Euro.
Liegt die Differenz zwischen Sachbezugswert und Zuzahlung unter dem Wert der Essensmarke, ist die Differenz zum Sachbezugswert zu versteuern.
Liegt die Differenz zwischen Sachbezugswert und Zuzahlung über dem Wert der Essensmarke, ist der Wert der Essensmarke zu versteuern.
Somit müsste bei jeder eingelösten Essensmarke von jedem Beschäftigten diese lohnsteuerrechtliche Prüfung durch die Verwaltung vorgenommen werden.
Bei einer derzeitigen Vollbeschäftigtenzahl von 87 Mitarbeitern und 73 Teilzeitbeschäftigten, wäre der Verwaltungsaufwand für die monatliche Bereitstellung und Abrechnung der Essensmarken und die Vertragsbindung und -abwicklung der Kooperationspartner sehr hoch.
Eine Prüfung, ob dies mit dem derzeitigen Personalstamm im Referat übernommen werden kann, müsste vorgenommen werden.
Durch die Einführung würden jährl. Mehrkosten nur für alle Vollzeitbeschäftigten ~ 40.000 Euro
bzw. für alle Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten ~ 80.000 Euro entstehen. Zusätzlich sollten noch Personalmehrkosten eingeplant werden und im Stellenplan zusätzliche Stunden  für die Abwicklung eingeplant werden.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Beteiligungen empfiehlt dem Gemeinderat, den Antrag auf Sachzulage des Personalrats statt zu geben.

Die notwendigen Finanzmittel und die Stellenmehrung werden im Haushalt 2020 aufgenommen und die Finanzplanung der kommenden Jahre angepasst.

Die Verwaltung wird beauftragt, Regelungen für die Gewährung dieser Sachzulage zu erstellen.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

ja

Datenstand vom 09.01.2020 12:02 Uhr