Einfriedung von Spielplätzen
Daten angezeigt aus Sitzung:
01. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 20.01.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Oftmals unterliegen die Kinderspielplätze in der Gemeinde den Bestimmungen aus Bebauungsplänen. Das Errichten von Einfriedungen ist in vielen Fällen nicht zulässig. Die Verwaltung wird des Öfteren gebeten Kindespielplätze mit einem Zaun auszustatten. Die Begründung liegt hierbei zumeist entweder in der Sicherheit der Kinder oder im Fernhalten von Tieren, insbesondere Hunden.
Die Verwaltung müsste, nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung, für jeden Einzelfall vom BIUA einen Beschluss zur Befreiung einholen. Zum einen hätte dies einen erhöhten Verwaltungsaufwand zur Folge, zum anderen sieht die Verwaltung die Errichtung von entsprechenden Einfriedungen ebenfalls als notwendig an. Daher wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung diese Befreiungen auf dem Verwaltungsweg erteilen darf.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird ermächtigt Befreiungen von Festsetzungen aus Bebauungsplänen auf dem Verwaltungsweg zu erteilen, wenn es sich hierbei um Einfriedungen von Kinderspielplätzen handelt und die neue zu errichtende Einfriedung den Bestimmungen der jeweils gültigen Einfriedungssatzung entspricht
.
Beschluss
Die Verwaltung wird ermächtigt Befreiungen von Festsetzungen aus Bebauungsplänen auf dem Verwaltungsweg zu erteilen, wenn es sich hierbei um Einfriedungen von Kinderspielplätzen handelt und die neue zu errichtende Einfriedung den Bestimmungen der jeweils gültigen Einfriedungssatzung entspricht
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.02.2020 13:08 Uhr