Gemeinde Aschheim; Teiländerung und Erweiterung der Bebauungspläne Nrn. 085, 085/01, 085/02 und 085/04 – Umbau der Hof- und Verkehrsflächen und Erweiterung des Betriebsgeländes des Frachtpostzentrums in Aschheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 20.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 20.01.2020 ö zur Kenntnis 5.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.12.2019 teilte die Gemeinde Aschheim mit, dass der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.11.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 085/05 „Teiländerung und Erweiterung der Bebauungspläne Nrn. 085, 085/01, 085/02 und 085/04 – Umbau der Hof- und Verkehrsflächen und Erweiterung des Betriebsgeländes des Frachtpostzentrums in Aschheim“

Anlass/Ziel des Bebauungsplans:
 - Verbesserung der Hoflogistik
- Aus- und Umbau der vorhandenen Hof- bzw. Verkehrsflächen durch: Realisierung zusätzlicher Wechselbrückenabstellflächen außerhalb der Rangierflächen westlich und südlich des Paketzentrums; Errichtung weiterer Übergabeplätze nördlich des Paketzentrums
- Erweiterung des Betriebsgeländes nach Osten
- Verlegung des Fuß- und Radwegs, der vom Kreisverkehr Eichendorffstraße bis zur Klausnerstraße führt, nach Osten
- Die Abwicklung vorhandener Verkehre wird optimiert; es wird kein neues Verkehrsaufkommen mit Auswirkungen auf den öffentlichen Raum erzeugt
- Durch die Verringerung und Optimierung der Rangiervorgänge sind die Maßnahmen nicht immissionsrelevant bzw. führen letztendlich sogar zu einer Verringerung von Verkehrsgeräuschen auf den Hofflächen.

Das Planungsgebiet ist wie folgt umgrenzt:
- im Norden        durch die Eichendorffstraße
- im Westen        durch die Staatstraße 2082
- im Süden        durch die Klausnerstraße
- im Osten        durch das Betriebsgelände der Möbelhäuser XXXLutz und Mömax
 und umfasst die Grundstücke FlNrn. 279, 280, 280/2, 280/3, 280/7, 280/8, 280/9, 281, 282, 282/2 und 282/5 der Gemarkung Aschheim.

Die Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange haben nun im Rahmen der Beteiligung die Möglichkeit, bis 13.01.2020 Anregungen zum Bebauungsplanentwurf vorzubringen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 085/05 „Teiländerung und Erweiterung der Bebauungspläne Nrn. 085, 085/01, 085/02 und 085/04 – Umbau der Hof- und Verkehrsflächen und Erweiterung des Betriebsgeländes des Frachtpostzentrums in Aschheim“ der Gemeinde Aschheim in der Fassung vom 19.11.2019 wird zur Kenntnis genommen.

Anregungen zum Planentwurf werden nicht vorgebracht, weil Belange der Gemeinde Kirchheim durch die Planung nicht berührt werden.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Dokumente
BPlan 085-05 - Entwurf Planzeichnung (.pdf)

Datenstand vom 12.02.2020 13:08 Uhr