Fällung einer Fichte und einer Birke, Watzmannstraße 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 10.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 10.02.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Beantragt wird die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, die für die Fällung von zwei Bäumen auf dem Grundstück Fl.Nr. 126/5 der Gemarkung Heimstetten, Watzmannstraße 10, erforderlich wird.

Wie das gemeindliche Umweltamt feststellte, handelt es sich bei den beiden Bäumen, einer Fichte und einer Birke, um zwei in der Grünordnung des Bebauungsplans Nr. 50 durch Planzeichen Nr. B.1 1.3.1 festgesetzte, vorhandene, zu erhaltende Einzelbäume. Dabei befindet sich die Birke innerhalb und die Birke außerhalb einer durch Planzeichen Nr. B.1 1.2.2 gärtnerisch zu gestaltenden Freifläche (hier Hausgarten) mit dichtem Gehölzbestand an benachbarter Grundstücksgrenze.

Der Anlage dieser Sitzungsvorlage sind ein Planzeichnungsausschnitt des Bebauungsplans, Fotos, eine Begründung für die Fällung und die Stellungnahme des Umweltamts beigefügt.

Die Zulässigkeit des Vorhabens ist auf der Grundlage des der § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 50 befindet.

Die Begründung des Antragstellers sowie die Beurteilung des Umweltamtes können der Anlage dieser Sitzungsanlage entnommen werden.

Die Bauverwaltung schließt sich der Meinung des Umweltamtes an.
Für die Fällung der beiden Bäume auf dem Grundstück Fl.Nr. 126/5 der Gemarkung Heimstetten wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 50 erteilt. Für die Entnahme der Fichte ist eine Ersatzpflanzung gemäß der Festsetzung Nr. B.2 1.3 vorzunehmen.

H. Mayer,
Kirchheim, der 04.02.2020

Beschlussvorschlag

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 50 wegen der Fällung von zwei in der Grünordnung durch Planzeichen Nr. B.1 1.3.1 festgesetzte, vorhandene, zu erhaltende Einzelbäume (Fichte und Birke) auf dem Grundstück Fl.Nr. 126/5 der Gemarkung Kirchheim, Watzmannstraße 10, wird gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass eine Ersatzpflanzung gemäß der Festsetzung Nr. B.2 1.3 vo rgenommen wird. Diese Ersatzpflanzung ist spätestens in der nächsten Pflanzperiode nach der Fällung vorzunehmen. Die Kosten sind vom Antragsteller bzw. vom Eigentümer zu tragen.

Dokumente
2020-02-04, Anlage zur Beschlussvorlage BIUA vom 10.02.2020, 20/03, Fällung einer Fichte und einer Birke, Watzmannstraße 10 (.pdf)

Datenstand vom 19.02.2020 14:58 Uhr