Öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 "BayWa AG" nähe der Oberndorfer Straße; Gemeinde Feldkirchen


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 10.02.2020

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17.01.2020 teilte die Gemeinde Feldkirchen die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „BayWa AG“ nähe der Oberndorfer Straße mit.

In seiner Sitzung am 11.04.2019 wurde, nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen in den Bebauungsplanentwurf, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen  und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut um Stellungnahme gebeten.

Das Planungsgebiet liegt am südlichen Ortseingang der Gemeinde Feldkirchen. Es ist im Norden durch eine landwirtschaftliche Hofstelle sowie im Süden und Westen durch intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche begrenzt. Jenseits dieser befindet sich das Gewerbegebiet Feldkirchen Süd.

Anlass der Planung:
Der Vorhabensträger, die BayWa AG, plant demnach den Neubau einer Werkstatt für Landtechnikmaschinen sowie daran angegliederte Verkaufsflächen.

Um diese Entwicklung zu ermöglichen, hat die BayWa AG einen Antrag nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für diesen Bereich gestellt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „BayWa AG“ nähe der Oberndorfer Straße der Gemeinde Feldkirchen wird zur Kenntnis genommen.

Anregungen zum Entwurf werden nicht vorgebracht, weil Belange der Gemeinde Kirchheim durch die Planung nicht berührt werden.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Dokumente
Gemeinde Feldkirchen; Begründung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 (.pdf)

Datenstand vom 19.02.2020 14:58 Uhr