Errichtung eines Schulungsraumes durch Aufstockung eines Betriebsgebäudes, Benzstraße 1c


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 09.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 09.03.2020 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Beantragt wird die Baugenehmigung für die Errichtung eines Schulungsraumes durch Aufstockung eines Betriebsgebäudes an der Nordseite des Grundstücks Fl.Nr. 187/22 der Gemarkung Kirchheim, Benzstraße 1c.

Der Anlage dieser Beschlussvorlage sind ein Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte und eine Betriebsbeschreibung mit Stellplatznachweis sowie ein Ausschnitt der Planzeichnung des Bebauungsplans beigefügt.

Bei der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist die Zulässigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 befindet. Das Baugebiet ist als Gewerbegebiet festgesetzt.
Für den Nachweis der erforderlichen Kfz- und Fahrradstellplätze ist die Stellplatz- und Fahrradsatzung der Gemeinde zu beachten, die seit dem 19.07.2019 rechtswirksam ist.

Eine Begründung für das Vorhaben wird mit der Betriebsbeschreibung vorgelegt.  

Auf die gesamte Länge von 16,61 m soll der zweigeschossige Trakt des Betriebsgebäudes, das im Norden an die Werkhalle angeschlossen ist, mit der Wandhöhe vom 9,75 m wie der östliche dreigeschossige Trakt des Betriebsgebäudes aufgestockt werden, um dort einen Schulungsraum unterzubringen. Für die Nutzung des Schulungsraums ist eine Außentreppe als zweiter Rettungsweg erforderlich. Diese soll auf der nördlichen Grünfläche errichtet werden.

Im Abstand von 5 m von der Nordgrenze des Baugrundstücks ist durch Planzeichen Nr. A.2. eine Baugrenze festgesetzt. Die Fläche zwischen dieser Baugrenze und der nördlichen Grundstücksgrenze ist durch Planzeichen Nr. B.8.2 als „privates Grün als Schutzpflanzung“ festgesetzt.

Der von diesem Vorhaben betroffene Gebäudeteil und die Außentreppe sind außerhalb des durch die genannte Baugrenze definierten Bauraums auf der Fläche errichtet, die als „privates Grün als Schutzpflanzung“ festgesetzt ist.

Für diese beiden Abweichungen vom Bebauungsplan wird die Erteilung einer Befreiung von den entsprechenden Festsetzungen erforderlich.

Obwohl die festgesetzte Fläche für „privates Grün als Schutzpflanzung“ im Norden des Baugrundstücks durch die Außentreppe noch weiter reduziert wird, kann den beiden feststellbaren Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugestimmt werden, weil das Vorhaben in einem Gewerbegebiet städtebaulich vertretbar ist.

Da die Bauantragsunterlagen keine Angaben zur Grundfläche beinhalten, kann nicht geklärt werden, ob durch die Errichtung der Außentreppe ein Befreiungstatbestand vorliegt.

Gemäß Festsetzung Nr. A. 2.2 hat die Traufhöhe – gemessen von der fertigen Straßenoberkante in der Fahrbahnmitte bis zur Oberkante der obersten Geschossdecke – zu betragen bei
  • Produktionsgebäuden: max. 8 m
  • Bürogebäuden: max. 15 m
Nach Ansicht der Bauverwaltung kann die Nutzung des vom Vorhaben betroffenen Gebäudeteils eher einem Bürogebäude als einem Produktionsgebäude zugeordnet werden. Deshalb wird hier kein Befreiungstatbestand vorliegen. Die Beurteilung wird im Ermessen der Genehmigungsbehörde des Landratsamts sein.

Für die Errichtung eines Schulungsraums sind Kfz- und Fahrradstellplätze auf dem Baugrundstück gemäß der Stellplatz- und Fahrradsatzung nachzuweisen. Gem äß den Richtzahlen für den Stellplatzbedarf, der Anlage 1 zu § 3, wird ein Schulungsraum für betriebliche Weiterbildung bzw. fachspezifische Weiterbildung nicht als Verkehrsquelle angegeben. In der Annahme, dass hier als Verkehrsquelle Büro- und Verwaltungsräume Verwendung finden, wurden für ca. 80 m² HNF 2 erforderliche Kfz-Stellplätze ermittelt. So sollen dann für die gesamte gewerbliche Nutzung auf dem Baugrundstück 11 Kfz-Stellplätze erforderlich sein. Der vorgelegten Zeichnung der Eingabeplanung können nur 10 Kfz-Stellplätze der Stellplatzbedarfsermittlung uneingeschränkt zugeordnet werden.
Gemäß § 5 sollen bei Gewerbe und Läden Fahrradstellplätze in gleicher Anzahl wie Pkw-Stellplätze bereitgestellt werden. Ein Nachweis der erforderlichen Fahrradstellplätze kann den Antragsunterlagen nicht entnommen werden.
So kann das gemeindliche Einvernehmen nur unter der Maßgabe erteilt werden, dass das Landratsamt bei der Genehmigungsprüfung feststellt, dass keine Abweichung von der Stellplatz- und Fahrradsatzung zugelassen werden muss. Deshalb wird die Eingabeplanung hinsichtlich der Fahrradstellplätze zu ergänzen sein.

Anmerkung der Bauverwaltung:
Im Rahmen der Nachbarbeteiligung wird ein Miteigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 187 der Gemarkung Kirchheim mit dem Wohn- und Geschäftshaus Benzstraße 1 seine Bedenken gegenüber dem Vorhaben und gegenüber der Umsetzung der bisherigen Baugenehmigungen vorlegen. Das Schreiben wird der Genehmigungsbehörde mit den Bauantragsunterlagen übergeben. Die untere Bauaufsichtsbehörde kann so prüfen, ob hierdurch zu schützende nachbarliche Belange berührt werden.

H. Mayer
Kirchheim, der 27.02.2020    

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Schulungsraumes durch Aufstockung eines Betriebsgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 187/22 der Gemarkung Kirchheim, Benzstraße 1c, wird gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass das Landratsamt feststellt, dass mit der vorgelegten Planung der Stellplatznachweis für die Nutzung des Baugrundstücks erbracht wird.

Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 wegen der Errichtung der Außentreppe außerhalb und der Aufstockung teilweise außerhalb des durch Baugrenzen festgesetzten Bauraums (Planzeichen Nr. A.2) und innerhalb des festgesetzten „privaten Grüns als Schutzpflanzung“ (Planzeichen Nr. B.8.2) wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Dokumente
2020-02-27, Anlage zur Sitzungsvorlage BIUA vom 09.03.2020, 20/05, Errichtung eines Schulungsraumes durch Aufstockung eines Betriebsgebäudes, Benzstraße 1c (.pdf)

Datenstand vom 05.03.2020 09:13 Uhr