Antrag auf Vorbescheid für den Neubau landwirtschaftlicher Bullenmaststallungen mit Fahrsilo und Hygieneraum, Fl.Nr. 81, Gemarkung Kirchheim, an der Nordseite der Hausackerstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 09.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 09.03.2020 ö beschließend 4.4

Sachverhalt

Beratungsfolge:

Gremium:
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungs-
datum:
TOP-Nr.:
Abstimmung:
Ja
Nein
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt
öffentlich
beschließend
14.05.2018
10
11
1
Gemeinderat
öffentlich
beschließend
11.09.2018
4.1
20
2

Der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau landwirtschaftlicher Bullenmaststallungen mit Fahrsilo und Hygieneraum, Fl.Nr. 81, Gemarkung Kirchheim, an der Nordseite der Hausackerstraße, wurde in den Sitzungen des BIUA am 14.05.2018 und am 11.09.2018 behandelt.

In beiden Sitzungen wurde der Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Bullenmaststalles mit Fahrsilo und Hygieneraum auf dem Grundstück Fl.NR. 81 der Gemarkung Kirchheim wird verweigert.
Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Stellungnahme gegenüber dem Landratsamt München als Untere Bauaufsichtsbehörde abzugeben.

Die vorliegende Tektur mit der Austauschplanung vom 26.11.2019 ist das abgestimmte Resultat aus mehreren und intensiven Abstimmungen zwischen dem Bauherrn, dem Landratsamt München (insbesondere Abteilung Immissionsschutz), Gutachtern und der Gemeinde Kirchheim. In der vorgelegten Variante ist - mit Verweis auf das Geruchs- und Schallgutachten zum Bebauungsplan Nr. 99/K „Westlich der Flurstraße“ - die Verträglichkeit zwischen dem geplanten Bullenmastbetrieb und der geplanten Wohnbebauung erreicht worden, sodass keine Konflikte zwischen diesen auftreten. Die Verträglichkeit mit der bereits bestehenden Bebauung ist ebenfalls gutachterlich nachgewiesen.
Angaben zum Gutachten können dem Top 5.1 entnommen werden.

Zwischenzeitlich liegt auch die Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg vor. Darin wird bestätigt, dass es sich dabei um einen nachhaltig geführten, landwirtschaftlichen Erwerbsbetrieb handelt. Das Bauvorhaben sei betriebsdienlich, zweckmäßig und angemessen dimensioniert. Der Standort sei geeignet. Die Voraussetzungen für eine Privilegierung werden für gegeben angesehen.

Kirchheim, der 26.02.2020

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid mit der Austauschplanung vom 26.11.2019 für den Neubau eines Bullenmaststalles mit Fahrsilo und Hygieneraum auf dem Grundstück Fl.NR. 81 der Gemarkung Kirchheim wird gemäß Sachvortrag erteilt.

Dokumente
2020-02-26, Anlage zur Sitzungsvorlage BIUA vom 09.03.2020, 18/47, Antrag auf Vorbescheid für den Neubau landwirtschaftlicher Bullenmaststallungen mit Fahrsilo und Hygieneraum, Fl.Nr. 81, Gemarkung Kircheim, an der Nordseite der Hausackerstraße (.pdf)

Datenstand vom 05.03.2020 09:13 Uhr