Gemeinde Feldkirchen; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 "Raiffeisenlagerhausgrundstück"


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 09.03.2020

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.01.2020 teilte die Gemeinde Feldkirchen die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 „Raiffeisenlagerhausgrundstück“ mit.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.11.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 „Gebiet östlich der Richthofenstraße, südlich der Raiffeisenstraße, westlich des Bahnhofsvorplatzes und nördlich der Grundstücksgrenze von Fl.-Nr. 470/0“ beschlossen.

Da es Ziel der Gemeinde ist, den gesamten Bereich um den Bahnhof als urbanes Gebiet zu entwickeln, wurde am 16.01.2020 der Beschluss gefasst, den Umgriff zu erweitern und den festgelegten Geltungsbereich vom 17.01.2019 des künftigen Bebauungsplans Nr. 108 nochmals zu ändern.
Das Plangebiet umfasst demnach nun folgende Grundstücke:
Teilflächen aus Fl.-Nr. 463/19 Raiffeisenstraße (Verkehrsfläche), Teilfläche aus 473/4 Richthofenstraße (Verkehrsfläche), Fl.-Nr. 470/0 Raiffeisenstraße 4 (Freifläche) und Fl.-Nr. 475 jeweils Gemarkung Feldkirchen.

Die Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange haben nun im Rahmen der Beteiligung die Möglichkeit, bis 02.03.2020 Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abzugeben.

Anregungen zum geänderten Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 108 „Raiffeisenlagerhausgrundstück“ werden nicht vorgebracht, da Belange der Gemeinde Kirchheim durch die Planung nicht berührt werden.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Dokumente
Gemeinde Feldkirchen; Auszug Begründung Bebauungsplan Nr. 108 "Raiffeisenlagerhausgrundstück" (.pdf)
Gemeinde Feldkirchen; Planentwurf Bebauungsplan Nr. 108 "Raiffeisenlagerhausgrundstück" (.pdf)

Datenstand vom 05.03.2020 09:13 Uhr