Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung 2018 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Gemeinderatssitzung, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 21.04.2020 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Durch das am 01.08.2004 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 wurde die zeitliche Trennung von Feststellung und Entlastung beseitigt. Mit der Entlastung wird das Verfahren der Rechnungslegung förmlich abgeschlossen.
Der Erste Bürgermeister ist wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) von der Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung (nicht über die Feststellung) ausgeschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt für die Jahresrechnung 2018 über die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Jahresrechnung 2018 über die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2020 06:40 Uhr