Antrag GRM Zwarg: Erneute Beratung über den Haushalt wegen neuer gewichtiger Gesichtspunkte


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Gemeinderatssitzung, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 21.04.2020 ö beschließend 26

Sachverhalt

Mit E-Mail des Herrn Zwarg vom 06.04.2020 wird folgender Antrag gestellt:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
am 30.03. beschloss der corona-dezimierte Gemeinderat gegen die Stimmen von Herrn Proffert und mir den Haushalt. Ihre Kernaussage war: "Die Gemeinde muss handlungsfähig bleiben." Niemand wird dadurch handlungsfähig, dass er die Realität verleugnet und sich hinsichtlich der zu erwartenden Einnahmen in die eigene Tasche lügt.
Wenn schon nicht über den Haushalt selbst gesprochen wurde, so hätte zumindest über Art. 69 BayGO - Vorläufige Haushaltsführung gesprochen werden müssen. Die Möglichkeit ohne Haushalt zu wirtschaften, haben Sie mit Ihrer Aussage "Die Gemeinde muss handlungsfähig bleiben" praktisch verneint. Deswegen muss der Art. 69 BayGO als "neuer gewichtiger Gesichtspunkt" gewertet werden (siehe §29 (7) unserer Geschäftsordnung).
Ich beantrage fristgerecht die erneute Behandlung des Haushalts 2020 in der kommenden Sitzung (nach derzeitiger Planung am 21.04.). Die Verwaltung möge, so wie es derzeit jedes Unternehmen auch tut, Szenarien entwerfen und die jeweiligen Folgen aufzeigen. Die vorläufige Haushaltsführung erlaubt es, Mittel für unaufschiebbare Aufgaben einzusetzen und bereits begonnene Investitionsvorhaben fortzusetzen. Auch können bereits im Stellenplan existierende Stellen neu besetzt werden.
Mit freundlichem Gruß
Rüdiger Zwarg“

Der Haushalt 2020 wurde in der Sitzung am 30.03.2020 beschlossen. Diese Vorgehensweise ist sinnvoll, obwohl aufgrund der aktuellen Entwicklungen in „Corona-Zeiten“ mit einer deutlichen Reduzierung der kommunalen Einnahmen gerechnet werden muss.
Dies wird allerdings sämtliche Kommunen, in denen der Haushalt auch bereits beschlossen wurde, in mehr oder minder ausgeprägter, aber ähnlicher Form treffen.
Die vorläufige Haushaltsführung ist zwar ein Mittel, um in der haushaltslosen Zeit rechtlichen oder unaufschiebbaren Verpflichtungen nachkommen zu können, sollte jedoch nicht wegen noch ungewissen, künftigen Entwicklungen verlängert werden.
Erforderliche Gegenmaßnahmen und Steuerungsinstrumente (z.B. über Nachtragshaushalt) können erst dann wirkungsvoll eingesetzt werden, wenn die allgemeine Entwicklung greifbar erfasst werden kann (z.B. Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen – derzeit noch keine Auswirkungen).

Beschlussvorschlag

Der Antrag „Erneute Beratung über den Haushalt wegen neuer gewichtiger Gesichtspunkte“ wird abgelehnt.

Beschluss

Der Antrag „Erneute Beratung über den Haushalt wegen neuer gewichtiger Gesichtspunkte“ wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Datenstand vom 22.09.2020 06:40 Uhr