Grünflächen am Chiemseering


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Bauausschusssitzung, 22.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschusssitzung 22.06.2020 ö zur Kenntnis 1.1

Sachverhalt

Die Gestaltung der öffentlichen Grünflächen nimmt einen wesentlichen Bestandteil in der Beurteilung der Attraktivität einer Gemeinde ein. In Abhängigkeit der Art der Begrünung entstehen verschiedene ökologische, ökonomische und soziale Werte. 

Die Möglichkeiten der Begrünung von Flächen im öffentlichen Verkehrsraum sind vielfältig und gehen jeweils mit Vor- und Nachteilen einher.

Im Wohngebiet rund um den Chiemseering in Heimstetten (siehe Lageplan, Anlage 1) sind entlang der Verkehrsflächen, Grünflächen vorgesehen und im seit 24.07.1985 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 29/H als Straßenbegleitgrün festgesetzt. Diese sind mit gemeindlichen Bäumen bepflanzt, dazwischen ist Rasenfläche vorhanden. Leider wurden diese Grünflächen in den letzten Jahren als Parkflächen missbraucht (siehe Fotos, Anlage 2).

Die Einfahrten zum Wohngebiet sind nach Zeichen 325.1 StVO als verkehrsberuhigter Bereich beschildert, dies schließt die Seestraße, den Chiemseering und die Ammerseestraße mit ein. In einem verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich Spielstraße, darf, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen, nur in dafür gekennzeichneten Flächen geparkt werden (StVO Anlage 3 lfd. Nr. 12).

Bei den hier genannten Flächen handelt es sich eben, wie bereits dargelegt, um Straßenbegleitgrün und nicht um für das Parken gekennzeichnete Flächen. Dieses unberechtigte Parken zerstört nicht nur direkt den Rasen, sondern indirekt auch die Bäume (Verdichtung der Flächen usw.).

Im Bebauungsplan Nr. 29/H sind wenige öffentliche (Besucher-)Stellplätze festgesetzt; im Sinne des Bebauungsplans sollte das Parken hauptsächlich auf den Privatgrundstücken erfolgen. Durch die Verwaltung wurden nachträglich Parkflächen im Verkehrsbereich markiert. Eine Ausweitung dieser Parkflächen ist nach Rücksprache mit dem Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Heimstetten aufgrund der erforderlichen Feuerwehrzufahrten nicht möglich.

Um diesem wilden, unberechtigten Parken entgegenzuwirken, plant die Gemeinde die zerstörten Flächen als Blumenwiese anzusäen, die Verdichtungen mit geeignetem Gerät tiefenzulockern und diese Neuanlage mit geeigneten Schutzvorrichtungen zu versehen. Die vorhandenen Bäume werden großzügig mit Baumschutzbügeln umgeben.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Dokumente
Anlage 1 Lageplan (.pdf)
Anlage 2, Fotos (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 11:15 Uhr